Wohnraum im schnellen Bauturbo-Modus schaffen – Ausschuss berät

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Werne. Schneller und einfacher Wohnraum schaffen: Der Bauturbo – wie das neue „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ kurz genannt wird – soll
frischen Wind in die Planung von Bauvorhaben bringen, die bisher nur mit zeitaufwändigen Verfahren umgesetzt werden konnten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung hatte am Dienstag, 24. März 2026, das Thema auf dem Tisch.

Zu einem Sturm, der städtebauliche Verträglichkeiten hinwegfegt, soll sich der Bauturbo allerdings auch nicht auswachsen, das wurde in der Sitzung schnell klar. Deshalb will die Verwaltung im Einvernehmen mit der Politik sozusagen auf Windschutz achten, wenn es etwa um die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse geht. Das gilt ebenso für Bauvorhaben, die beispielsweise aus entwässerungs- und erschließungstechnischer Sicht problematisch sind oder Bereiche mit besonderer ökologischer Funktion betreffen.

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Entschieden werden soll über den Einsatz des Bauturbo nach Größe der Bauvorhaben. Bei kleineren Projekten bis zu zehn Wohneinheiten, ist die Verwaltung am Zug, bei größeren – wie etwa am Südring – bleibt die Entscheidung beim Stadtrat.

Ralf Bülte, Dezernent für Stadtentwicklung und Planung, erläuterte in der Sitzung, welche Stellschrauben aus Sicht der Bauverwaltung bei der Entscheidungsfindung über Bauvorhaben künftig gelockert und welche angezogen bleiben sollen. In der Planungsabteilung hat man die Anwendung der Bauturbo-Möglichkeiten auf die Werner Gegebenheiten und Ansprüche der Stadtentwicklung zugeschnitten.

Baudezernent und Stadtplaner Ralf Bülte. Archivfoto: Wagner
Baudezernent und Stadtplaner Ralf Bülte. Archivfoto: Wagner

Mehr Freiheiten, aber mit Augenmaß

„Es soll mehr gehen, aber in verträglichem Maß“, formulierte es Rebecca Sulke-Nettsträter für die Verwaltung. Gleichzeitig sollen sich die Bauherren auf eine einheitliche Bewertungslinie verlassen können. „Manche Städte machen gar nichts, manche entscheiden nur über den Rat, wir suchen eine Mischung“, sagte sie.

„Wir wollen loslegen“, betonte Bülte den Handlungsbedarf und lud die Ausschussmitglieder ein, das Thema in den kommenden Wochen in ihren Fraktionen zu diskutieren. Beschlossen werden könne der Bauturbo dann in der SPW-Sitzung im Mai, denn anwenden wolle man ihn schon bei den Quartieren „Wohnwerk folgt Holzwerk“ (ehemals Höttcke-Holz) und „Alte Post“ (ehemals Standort der Post).

Grundsätzlich ermöglicht der Bauturbo Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wie sie etwa für eine Bebauung in zweiter Reihe oder für Freiflächen zwischen Wohngebäuden gelten. Auch kann von der Vorgabe „Einfügen in die nähere Umgebung“ abgesehen werden.

Eigene Vorstellungen von Stadtentwicklung sollen dabei aber eingepflegt werden. So soll eine in der Vergangenheit häufig von Bauherren gewünschte Hinterlandbebauung zwar möglich sein, sich aber in Art und Ausmaß an die Bestandsgebäude anpassen.

Bauen im Außenbereich bleibt limitiert

Auf ein neues Niveau hebt der Bauturbo das Bauen im Außenbereich. Mit einem Abstand von 100 Metern zu Bestandsgebäuden dürfe laut Bundesgesetz dann gebaut werden, also in der Theorie auch mehrmals hintereinander. Eine Option, die Maximilian Falkenberg (B90/Die Grünen) kritisch betrachtete. In der Verwaltung sah man das ähnlich, wie Sulke-Nettsträter betonte: „Wir würden das nicht vorschlagen.“ Auch wolle man nicht mit den Vorgaben der Raumordnung in Konflikt kommen, ergänzte sie für die Planungsabteilung.

Artur Reichert (FDP) bewertete die Möglichkeit der Hinterlandbebauung positiv. Der Ratsherr aus Horst weiß um die vielen großen Grundstücke mit 2.000 und mehr Quadratmetern dort und sah so eine willkommene Gelegenheit, neuen Wohnraum zu schaffen.

Für die SPD äußerte Adelheid Hauschopp-Francke Skepsis. Sie befürchtete, dass Investoren mit Blick auf den Bauturbo eher kleinere Projekte umsetzen würden. Die Bedenken zerstreute Ralf Bülte mit Verweis auf die Erfahrung der vergangenen Jahre. Das habe es so nicht gegeben.

Positive Effekte überwiegen trotz Konfliktpotenzial

Den im Bauturbo gesetzlich angelegten Zeittakt von drei Monaten für die Bearbeitung von Bauanträgen sieht man in der Bauverwaltung pragmatisch, auch weil die Zeit immer erst dann runtergezählt wird, wenn alle Unterlagen für den Antrag vollständig sind. In der Verwaltung sei es zudem üblich, sich bereits im Vorfeld mit den Bürgern abzustimmen, erläuterte Petra Göbel.

Konfliktpotenzial berge eine verdichtete Bebauung aber auch, war man sich im Ausschuss einig. Versiegelung, erdrückende Bebauung, Entwässerung oder Nachbarschaftsstreit – etwa um Parkplätze – waren die Stichworte. „Das sind echte Knackpunkte“, betonte Petra Göbel.

Die positiven Effekte von vereinfachten und beschleunigten Bauverfahren überwogen in der Bewertung der Runde schließlich klar. Das gilt besonders, wenn man beim „Bauturbo nach Werne-Art“ im Stadthaus auch auf lenkende und schützende Maßnahmen setzt.

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