263 Lernanfänger packen zum 1. Schultag in Werne die Tornister

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Werne. Die Anmeldezahlen für die Lernanfänger in den drei Grundschulen der Stadt für das Schuljahr 2026/2027 liegen vor. Das Thema hat der Rat der Stadt Werne in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten am Mittwoch, 10. Dezember 2025, auf der Tagesordnung (17.30 Uhr, Kolpingsaal, Alte Münsterstraße 12).

Maximal zwölf Klassen dürfen es nach der kommunalen Klassenrichtzahl für Einschulungsklassen in Werne werden, elf werden es laut Beschlussvorlage sein. Diese Ende 2012 mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz eingeführte Klassenrichtzahl soll ein qualitativ hochwertiges und wohnortnahes Grundschulangebot sicherstellen.

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Die Festlegung und Verteilung der Eingangsklassen liegt beim jeweiligen Schulträger, hier also bei der Stadt Werne. Die Verwaltung schlägt nach Abstimmung mit den Schulleitungen und Schulaufsicht vor, die Klassenfrequenz der Uhland- und Wiehagenschule auf maximal 24 Kinder festzulegen.

Kardinal-von Galen-Schule Stockum: 2 Eingangsklassen (1 mal 25, 1 mal 26 Kinder)

Uhlandschule Werne: 5 Eingangsklassen (5 mal 24 Kinder)

Wiehagenschule Werne: 4 Eingangsklassen (4 mal 23 Kinder).

Laut Einwohner-Meldedatei sind im Schuljahr 2026/2027 demnach 262 Kinder schulpflichtig. Fünf davon wurden in 2025/2026 vorzeitig eingeschult wurden, ebenfalls fünf verziehen nach außerhalb und sieben besuchen eine Schule außerhalb. Das ergibt eine Zwischensumme von 244 Kinder, die wiederum aus verschiedenen Gründen aufgestockt wird.

So kommen fünf Kinder hinzu, die nach Werne ziehen, acht, die aus dem laufenden Schuljahr zurückgesetzt werden, drei die vorzeitig die erste Klasse besuchen sowie zwei, die von außerhalb kommen. (Die Rückmeldung für ein Kind im Bereich der Uhlandschule steht derzeit noch aus. Hier ist das Schulamt in Kontakt mit den Eltern.)

Die Anzahl der in den Tabellen aufgeführten Schüler/innen werde sich laut Verwaltung noch um die Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, verziehen oder eine Förderschule besuchen, reduzieren. Gleichzeitig werde sie sich um jene, die im Rahmen der dreijährigen Schuleingangsphase in ihrem zweiten Schulbesuchsjahr den Unterricht der Klasse 1 besuchen, erhöhen, wird in der Sitzungsvorlage erläutert.

Für die Kardinal-von Galen-Schule in Stockum wird wegen des Stadteilbezugs wie in den Jahren zuvor keine Festlegung für die Klassenfrequenz getroffen.

Das letzte Wort hat schließlich die Schulaufsicht des Kreises Unna. Sie entscheidet abschließend, ob eine adäquate Lehrerversorgung möglich ist. Maßgeblich dafür sei nicht die Anzahl der gebildeten Klassen, sondern lediglich die Anzahl aller Schüler/innen einer Schule, informiert die Verwaltung.

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