Sonntag, Dezember 1, 2024

Garage brennt: Feuerwehr vermutet Unkrautbrenner als Ursache

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Werne. Am Samstagnachmittag (10.08.2024) um 16.44 Uhr wurde der Löschzug 1 der Freiwilligen Feuerwehr Werne mit dem Stichwort „Feuer_2: brennt Garage in einer Garagenreihe“ in die Käthe-Kollwitz-Straße alarmiert.

Bereits auf der Anfahrt teilte die Leitstelle dem ersten Löschfahrzeug mit, dass die Zufahrt zum Garagenhof über die Franz-Marc Straße zu erfolgen habe. Die Erkundung ergab einen Kleinbrand in einer Garage.

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Es wurde rund 100 Meter B-Leitung gelegt, da das Löschfahrzeug für die enge Zuwegung in dem Wohngebiet nur mit Zeitverzug hätte näher am Brandort positioniert werden können. Durch einen Trupp unter Atemschutz mit einem C-Rohr konnte der Brand schnell gelöscht werden.

Vermutlich durch einen Unkrautbrenner wurde vor der Garage unsachgemäß Unkraut entfernt, der dann im Inneren Gegenstände in Brand setzte, so die Einschätzung von Stadtbrandinspektor Tobias Tenk. Die Gegenstände in der Garage bzw. direkt am Garagentor wurden erheblich beschädigt.

Die Wehr legte eine circa 100 Meter B-Leitung, da das Löschfahrzeug nur mit Zeitverzug hätte näher am Brandort positioniert werden können.

Parallel zu der ersten Löschmaßnahmen wurde bauten die Feuerwehrleute eine Wasserversorgung auf und brachten einen Lüfter zur Entrauchung in Stellung.

Der Löschzug 1 konnte mit den elf Einsatzkräften und drei Fahrzeugen nach der Kontrolle von Garage und Umgebung mit der Wärmebildkamera wieder Einrücken. Um 17.20 Uhr war der Einsatz beendet.

In diesem Zusammenhang weist die Feuerwehr nochmal darauf hin, dass die Verursachung von Schäden, die durch Unkrautbeseitigung per Gasbrenner verursacht werden, als grob fahrlässig ausgelegt werden können. Jedes Jahr fallen dieser Art der vermeintlich einfachen Beseitigung von Unkraut Hecken, Carports, Gartenhütten etc. zum Opfer. Auch das Überschlagen von Flammen in Wohnbereiche kann durch die Feuerwehr oft nur mit Mühe verhindert werden, weil entsprechend der Jahreszeit viele Fenster der Häuser geöffnet sind.

Daher empfiehlt die Feuerwehr, vom Einsatz solcher Brenner grundsätzlich abzusehen und konventionelle Arten der Unkrautbeseitigung zu bevorzugen.

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