Sonntag, Januar 18, 2026

Rettungsdienst: Vorerst keine Gebührenbescheide aus den Rathäusern

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Werne/ Kreis Unna. In NRW haben gesetzliche Krankenkassen angekündigt, die Rettungsdienstgebühren nicht mehr vollständig zu zahlen und stattdessen geringere pauschale Beträge zu übernehmen (WERNEplus berichtete). Ein erstes Krisengespräch der Bürgermeisterinnen und Bürgermeistermit den Krankenkassen Anfang Dezember habe jedoch keine Lösung erbracht, teilte die Pressestelle des Kreises Unna vor den Feiertagen mit.

Dennoch: „Bis zur politischen Entscheidung im neuen Jahr – und das ist die gute Nachricht – werden keine Gebührenbescheide an die Bürger/innen verschickt“, so die abgestimmte Botschaft aus der Bürgermeisterkonferenz.

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So arbeiten der Kreis und die betroffenen Städte weiter an einer Lösung, sodass am Ende nicht Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden seien, so Pressesprecher Max Rolke. Betroffen sind demnach Kamen, Lünen, Schwerte, Unna und Werne sowie die Kreisverwaltung Unna als Träger der Rettungsdienste für alle Kreiskommunen.

Bürgermeisterkonferenz: Kritik an Kompromisslosigkeit der Kassen

Landrat Mario Löhr hat am 17. Dezember in der Konferenz mit den Verwaltungschefs der betroffenen Kommunen das weitere Vorgehen abgesprochen. Dies hatten ihr Unverständnis über die Haltung der Kassen geäußert. „Die von den Krankenkassen bezogene Position ist geeignet, das gesamte System der Notfallversorgung ins Wanken zu bringen. Es geht um die medizinische Daseinsvorsorge im gesamten Kreis Unna und darüber hinaus. Dass sich die Krankenkassen nach dem Krisengespräch in keiner Weise kompromissbereit zeigen, auch nicht auf das Ergebnis einer Bundesratsinitiative zu warten, die sich mit den Grundlagen der Abrechnung beschäftigt, ist absolut unverständlich und nicht zu vermitteln.“

Gesprächsbereitschaft: Suche nach Lösungen geht weiter

Aufgeben wollen Bürgermeister/innen und Landrat aber noch nicht: „Wir müssen weiter im Gespräch bleiben und nach Lösungen suchen.“ Ziel sei es weiterhin, direkt mit den Krankenkassen abrechnen zu können, sodass die Bürger/innen im Kreis absehbar keine Gebührenbescheide für Einsätze des Rettungsdienstes in ihrem Postkasten finden müssen. „Die Bürger/innen dürfen am Ende nicht die Leidtragenden sein oder gar in die Verlegenheit kommen, bei der berechtigten Wahl der 112 vorher überlegen zu müssen, ob sie auf den Kosten sitzen bleiben“, so Landrat Mario Löhr.

Hintergrund: Seit Jahrzehnten haben der Kreis Unna und fünf Städte und Gemeinden als Träger des Rettungsdienstes ihre Leistungen auf Grundlage einer mit den Krankenkassen vereinbarten Gebührensatzung direkt mit ihnen abgerechnet. Bundesweit hatten die Kassen vor Monaten angekündigt, diesen Weg verlassen zu wollen. Ohne ihre Kalkulationshintergründe zu erläutern, lautete ihre Botschaft: Ab September werden nur noch so genannte Festbeträge erstattet.

Krankenkassen: Keine Kostenübernahme für „Leer- oder Fehlfahrten“

Diese sind deutlich geringer als die Werte, die in rechtlich und betriebswirtschaftlich korrekter Höhe in der Gebührensatzung ausgewiesen sind. Zudem schließen die Krankenkassen aus, Kosten für so genannte „Leerfahrten“ oder „Fehlfahrten“ zu übernehmen. Mit diesen Begriffen bezeichnen die Krankenkassen Einsätze, an deren Ende der Patient nicht in ein Krankenhaus transportiert werden muss. Hierbei wird außen vor gelassen, warum kein Transport erfolgte, beispielsweise, weil eine Behandlung direkt vor Ort stattfinden konnte.

Ziel: Zustimmung der Kassen für eine direkte Abrechnung

Die Idee ist, dass die Satzungen so angepasst werden, dass die Krankenkassen einer direkten Abrechnung zustimmen. „Das ist ein ungeheurer bürokratischer Aufwand für die Verwaltung und auch nicht absehbar, ob das so gelingt. Auch die Kommunalpolitiker müssen da am Ende zustimmen“, skizziert der Landrat das weitere Vorgehen.

Die Planungen dafür laufen jetzt an – in den Städten und Gemeinden und dem Kreis Unna. Wann mit Entscheidungen durch die jeweiligen Räte zu rechnen ist, ist dabei unterschiedlich – für den Kreis Unna ist die nächste politische Beratung erst Ende Januar 2026 terminiert.

„Bis zur politischen Entscheidung im neuen Jahr werden keine Gebührenbescheide an die Bürgerinnen und Bürger verschickt“, so die Botschaft aus der Verwaltungschefs.

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