Montag, April 20, 2026

Rettungsdienst-Gebühren: Kosten für Leerfahrten werden nicht auf Bürger abgewälzt

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Werne. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Werne hat in seiner Sitzung am Donnerstag (12. März 2026) die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst ab 2025 einstimmig beschlossen. Im Vorfeld informierte die Verwaltung über einen landesweiten Streitpunkt zwischen Kommunen und Krankenkassen, der auch in Werne für Unsicherheit sorgt.

Dabei geht es um sogenannte Leer- oder Fehlfahrten im Rettungsdienst. Diese entstehen, wenn ein Rettungswagen alarmiert wird, der Patient jedoch vor Ort ambulant behandelt werden kann und kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Die Krankenkassen stellen zunehmend infrage, diese Leerfahrten zu bezahlen. „Dann werden hohe Summen an den Kommunen hängen bleiben“, sagte Bürgermeister Lars Hübchen.

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Die Stadt Werne habe sich bei der Suche nach einer Lösung eng mit anderen Kommunen im Kreis Unna abgestimmt. Außerdem wurde Marvin Pötsch aus Leverkusen als externer Berater hinzugezogen. Dieser habe eine neue Kalkulation für die Rettungsdienstgebühren erstellt, auf deren Basis ein Einvernehmen mit den Krankenkassen erreicht werden soll. Pötsch erläuterte im Ausschuss den Hintergrund des Konflikts. Bisher hätten die Krankenkassen die Gesamtkosten des Rettungsdienstes faktisch über die abrechenbaren Transporte mitfinanziert. In den Gebühren für Fahrten mit Patiententransport seien Zuschläge enthalten gewesen, über die auch Kosten für Einsätze ohne Transport ausgeglichen worden seien. Auf diese Weise seien Fehlfahrten bislang indirekt mitfinanziert worden.

Dagegen wehren sich die Krankenkassen inzwischen landesweit. Sie verweisen auf die Rechtslage auf Bundesebene, nach der sie nur für tatsächlich durchgeführte Transporte aufkommen müssten. Eine versteckte Umlage der Kosten für Fehleinsätze über die Transportgebühren sei dadurch nicht gedeckt. Für die Kommunen hätte das gravierende Folgen. Ohne eine neue Regelung könnten Bürger künftig selbst zur Kasse gebeten werden, wenn ein Rettungswagen ausrückt, der Patient aber nicht ins Krankenhaus gebracht wird. „Es kann nicht sein, dass Sie als Gremium dazu übergehen müssen, Bürger mit 700 bis 800 Euro pro Fahrt zu belasten“, sagte Pötsch.

Die nun vorgelegte Gebührenkalkulation setzt deshalb auf eine veränderte und transparentere Struktur der Gebühren. Kosten würden stärker auf einzelne Bestandteile aufgeteilt, etwa auf Leitstellengebühren oder eine Kilometerpauschale für die Einsatzfahrt. Dadurch sollen wesentliche Aufwendungen des Rettungsdienstes weiterhin über die Gebühren refinanziert werden können. Die entsprechenden Unterlagen seien den Krankenkassen bereits vorgelegt worden. Nach Einschätzung des Beraters ist davon auszugehen, dass die Kassen die neue Kalkulation akzeptieren. In anderen Kommunen sei dieser Ansatz bereits erfolgreich umgesetzt worden.

Christoph Dammermann (FDP) wollte wissen, ob die neue Kalkulation nur eine Übergangslösung oder dauerhaft tragfähig sei. Pötsch verwies auf die geplante Notfallreform des Bundes, die voraussichtlich noch in diesem Jahr greifen könnte. Mit dieser Reform werde sich auch die Einordnung von Rettungsdiensteinsätzen verändern.

Ganz kostenneutral bleibt die neue Regelung für Werne allerdings nicht. Stadtkämmerer Marco Schulze-Beckinghausen erklärte, eine vollständige Kostendeckung habe sich mit der neuen Kalkulation nicht erreichen lassen. Ein Teil der Aufwendungen werde weiterhin bei der Stadt verbleiben. Der verbleibende Anteil sei jedoch deutlich geringer als zunächst befürchtet. Nach Einschätzung des Beraters könnte im Zuge der bundesweiten Notfallreform innerhalb von zwei bis zweieinhalb Jahren eine vollständige Refinanzierung der Rettungsdienstkosten möglich werden.

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