Werne. In Werne wird es 2026 voraussichtlich drei weitere verkaufsoffene Sonntage geben. Die erste Weiche dafür stellte am Donnerstag (11. Juni 2026) der Ausschuss für Soziales, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Er beschloss Ladenöffnungen am 30. August zum StraßenFESTIVAL, am 8. November zum Martinsmarkt und am 13. Dezember zum Weihnachtsmarkt. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat in seiner Sitzung am 8. Juli 2026. Der verkaufsoffene Sonntag während der Sim-Jü-Kirmes ist ohnehin gesetzt.
Die Verwaltung stützt ihren Vorschlag auf frühere Besucherbefragungen. Demnach seien beim Martinsmarkt und beim Weihnachtsmarkt jeweils mehr Besucher wegen der Veranstaltungen als wegen der geöffneten Geschäfte in die Innenstadt gekommen. Das zeige, dass die Veranstaltungen die eigentlichen Publikumsmagneten seien – und zwar sowohl für Besucher aus Werne als auch aus dem Umland.
Nach Angaben der Verwaltung zählt das StraßenFESTIVAL zu den größten Veranstaltungen in der Innenstadt. Der Martinsmarkt findet 2026 zum 18. Mal statt. Der Weihnachtsmarkt wird zum 44. Mal veranstaltet.
Laut Verwaltung tragen die verkaufsoffenen Sonntage dazu bei, Werne als belebte und lebenswerte Innenstadt über die Stadtgrenzen hinaus sichtbar zu machen. Das sei vor allem angesichts der Konkurrenz zu den benachbarten Großstädten Dortmund, Münster und Hamm „zwingend notwendig“.
Der Werner Einzelhandel stehe im Wettbewerb mit Fußgängerzonen und Shopping-Centern wie den Münster-Arkaden, dem Allee-Center in Hamm und der Thier-Galerie in Dortmund. Im Rahmen des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens nahmen mehrere Institutionen Stellung. Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen, die Handwerkskammer Dortmund und die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund äußerten keine Bedenken gegen die beantragten Sonntagsöffnungen.
Die Gewerkschaft Verdi erklärt, Sonntagsöffnungen grundsätzlich abzulehnen. Gleichzeitig verweist Verdi darauf, dass die Planungen in Werne den Vorgaben der Rechtsprechung entsprechen. Positiv wurde gewertet, dass die Ladenöffnungen jeweils an Veranstaltungen gekoppelt seien.





















