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Werne. In Werne dürfen Gastronomiebetriebe während der Fußball-WM 2026 Spiele draußen zeigen – auch über die üblichen Ruhezeiten hinaus, allerdings unter strengen Auflagen.

Der Ausschuss für Soziales, öffentliche Sicherheit und Ordnung stimmte einer entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung am Donnerstag (23. April 2026) geschlossen zu. Die Ausnahmeregelung vom Landes-Immissionsschutzgesetz gilt für die Zeit der Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026.

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Da die Fußball-Weltmeisterschaft der Herren in Nord- und Mittelamerika stattfindet, werden viele Spiele aufgrund der Zeitverschiebung während der europäischen Nachtzeit ausgetragen. „Übertragungen innerhalb der Gaststätten spielen keine Rolle“, sagte Stefanie Benting, Dezernentin für Ordnung und Soziales. Anders sehe es mit Übertragungen im Außenbereich aus. Der zu erwartende Lärm kollidiert mit der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.

In ihrer Vorlage legte die Verwaltung dar, dass in der Öffentlichkeit ein großes Interesse an Fernsehübertragungen im sommerlichen Außenbereich besteht. Bei Abwägung mit dem Ruhebedürfnis anderer Bürgerinnen und Bürger sei zu berücksichtigen, dass die Fußball-WM ein zeitlich begrenztes Ereignis sei und Vorführungen auf einige wenige Orte in der Stadt beschränkt seien. Daher werde den Wünschen der Fußball-Fans nach einem Gemeinschaftserlebnis für die Dauer der WM ein gewisser Vorrang eingeräumt.

Wie die Dezernentin Stefanie Benting erklärte, beziehe sich die Regelung ausschließlich auf Fernsehübertragungen im Außenbereich von Gastronomiebetrieben. „Wir reden hier nicht über Public Viewing.“ Das werde über den Bund geregelt. „Da warten wir noch auf einen entsprechenden Erlass.“ Bislang seien beim Ordnungsamt auch noch keine Anträge für Public Viewing eingegangen.

Erlaubt sind in Werne nur Live-Übertragungen, die in der Vorrunde zwischen 6 und 22 Uhr angepfiffen werden. In der K.-o.-Phase weitet sich das Zeitfenster nach hinten hin auf einen Spielbeginn bis 23 Uhr. Tongeräte dürfen nur eingesetzt werden, sofern sie für die Live-Übertragung notwendig sind. Die Nutzung anderer Musikspielgeräte und Lautsprecher bleiben gemäß Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes untersagt. Die verwendeten Lautsprecher müssen so ausgerichtet werden, dass die Nachbarschaft möglichst wenig gestört wird und die unmittelbar benachbarten Wohnhäuser nicht direkt beschallt werden.

Fan-Instrumente wie Fanfaren, Trommeln oder Trillerpfeifen sind verboten. Jede Übertragung endet direkt mit dem Schlusspfiff. Jeder Veranstalter müsse zudem eine verantwortliche Person benennen, die bei Beschwerden erreichbar ist.

Die festgesetzten Zeitfenster orientieren sich an verschiedenen Möglichkeiten des Fortkommens der deutschen Nationalmannschaft. „Wir haben alle Varianten im Turnierbaum durchgespielt“, sagte Benting. Damit keine Nationalität benachteiligt werde, sei die Verordnung allerdings nicht auf Deutschlandspiele begrenzt worden. Auf Anregung der Politik wurde die Verordnung an zwei Stellen präzisiert: Mit Abpfiff des Spiels endet auch der Ausschank. Darauf hatte Jürgen Regener (CDU) aufmerksam gemacht. Carolin Siegeroth (FDP) wies darauf hin, dass sich die genannten Zeiten – Anstoß bis 22 Uhr, spätestens bis 23 Uhr – auf den geplanten Spielbeginn beziehen sollten. Sonst könnte ein verspäteter Spielbeginn aufgrund einer Verzögerung zum Anlass für Beschwerden genommen werden.

Die Anpassungen wurden vom Gremium einstimmig angenommen, die Verordnung daraufhin einstimmig beschlossen. Nun muss noch der Stadtrat in seiner Sitzung im Mai zustimmen. Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Die Stadt ordnet zudem die sofortige Vollziehung an. Eine Klage hätte damit keine aufschiebende Wirkung.

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