„Grünes Licht“: Förderverein DGH nun Träger der freien Jugendhilfe

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Horst. Alles, was Herbert Schulze Geiping und sein Team in Horst anfassen, wird zu Gold. Das hatte sich scheinbar noch nicht bei allen Mitgliedern des Jugendhilfe-Ausschusses herumgesprochen. Anders konnte man sich die Diskussionen um den Antrag des Fördervereins Dorfgemeinschaft Horst & Wessel e.V. (DGH) auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nicht erklären. Schließlich gab es aber dann doch einstimmig „grünes Licht“ für den engagierten Bundesverdienstkreuzträger und Jugendwartin Marion Nägeler, die anwesend waren und das neue Projekt vorstellten.

Nach der Kindertagesstätte St. Marien und dem Dorfgemeinschaftshaus hat der Verein nun Kinder im Grundschulalter und Jugendliche im Blick. „Wir haben in Horst ein völlig unzureichendes Angebot für diese Mädchen und Jungen, wenn sie nachmittags von der Schule wieder zurück nach Hause kommen“, berichtete Schulze Geiping. Daher plane man nun die Errichtung eines acht mal elf Meter großen Blockhauses – nur für Kids von sechs bis 16 Jahren. Ein Kleinspielfeld für Fußball, Volleyball, Basketball und weiteren sportlichen Aktiviäten sei bereits fertig. In dem Blockhaus seien Angebote für die Zielgruppe – rund 40 bis 50 Mädchen und Jungen – geplant.

Unter anderem Angelika Roemer (SPD) zeigte sich begeistert von den Horster Plänen, bemängelte aber, dass der Verein noch kein Jahr den Nachweis von Jugendarbeit erbracht habe: „Da haben wir in anderen Fällen zuvor streng entschieden.“ Herbert Schulze Geiping räumte ein, bislang keine festen Angebote in der Jugendarbeit nachweisen zu können, was auch der Corona-Pandemie geschuldet sei, gab aber ein Versprechen: „Was wir anpacken, schaffen wir auch!“

Um die Diskussion zu beenden, ergriff Uwe Schenk, Geschäftsführer der Jugendhilfe Werne, das Wort: „Wir können froh sein, wenn jemand diese Aufgaben übernimmt. Und die Absicht, das zu tun, ist ja klar.“ Jugenddezernent Alexander Ruhe bestätigte: „Das deckt sich auch mit unserer Meinung. Der Verein muss sich nicht in der Vergangenheit bewährt haben, die Absichtserklärung ist entscheidend.“ Voraussetzungen für eine Aufnahme seien die Verfolgung gemeinnütziger Ziele und dass die fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind. Die Formulierung „erwarten lassen“ bestärkte die Verwaltung, den Förderverein anzuerkennen. Dem folgten dann auch einstimmig die Ausschussmitglieder.

Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erhält der Förderverein unter anderem das Recht, Fördermittel der Stadt Werne in Anspruch zu nehmen.

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