Mittwoch, März 11, 2026

Neues Wohngebiet „Bellingholz-Süd“ – Ausschuss tagt

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Werne. Die Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern und öffentlich gefördertem Wohnungsbau ist in Werne ungebrochen. Jetzt soll das Siedlungsgebiet am südwestlichen Stadtrand weiter wachsen. Auf der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen in direkter Nachbarschaft zu den Baugebieten Bellingholz-Nord und Ost sowie Vinckestraße weitere Wohnbauflächen entwickelt werden.

Zwischen Siedlungsrand und Lünener Straße sollen bis zu 130 Wohneinheiten in gemischte Bebauungsform von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Geschosswohnungen entstehen. Das Büro Planquadrat wird das städtebauliche Konzept für „Bellingholz-Süd“ am kommenden Dienstag, 1. Dezember, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung vorstellen (17.30 Uhr, Bürgersaal, Altes Rathaus).

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Das neue Bauland schließt lückenlos an die Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften der Lytham-St.-Annes Straße, Walczer Straße, Schlaunstraße, Robert-Koch-Straße und Vinckestraße an, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Im Süden reicht die Fläche bis zur Lünener Straße.

Die Kosten für Entwicklung und Vermarktung der Fläche übernimmt der Eigentümer. Die Festsetzungen im Bezug zum Klimaschutz werden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens aufgenommen, heißt es weiter. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist hier nicht erforderlich, weil der Bereich schon als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.

Vor dem Aufstellungsbeschluss müsse zudem die Entwässerung des Niederschlagswassers in dem Plangebiet noch im Gespräch zwischen der Verwaltung, dem Kreises Unna und dem Entwässerungsplaner geklärt werden. Die Kosten für die Projektentwicklung, die Erarbeitung der Planunterlagen für den Bebauungsplan, die Gutachten (Artenschutz, Klimagutachten, Lärmschutz, Verkehr etc.) und für den städtebaulichen Entwurf werden von den Grundstückseigentümern getragen. Ferner übernimmt der Investor die Kosten für die Anbindung an die Lünener Straße.

Wenn Freiflächen oder landwirtschaftlich genutzte Bereiche in Wohnbaugebiete umgewandelt werden sollen, wird die Flächenversiegelung ein Thema. Denn der Ressourcenverbrauch sei generell mit negativen Auswirkungen auf das Mikroklima verbunden, wird in der Beschlussvorlage erläutert. Über grundsätzliche Fragestellungen und Festlegungen zum Klimaschutz und zur Klimafolgen-Anpassung werde in Verwaltung und Politik aktuell beraten. Am Ende der Beratungen sollen schließlich einheitliche Vorgaben zu Festsetzungen in künftigen Bauleitplänen erarbeitet werden. Ein Gutachten zu den klimatischen Auswirkungen solle zusätzlich die Entwicklungs- und Entwurfsplanung stützen.

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