Wahlbenachrichtigung ist nicht gleich Wahlschein

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Werne. Was ist der Unterschied zwischen Wahlbenachrichtigung und Wahlschein? In Werne scheint das einigen Bürgerinnen und Bürgern nicht ganz klar, hat Sven Henning vor der Stichwahl bei der Landratswahl am kommenden Sonntag, 27. September, festgestellt. „Es gibt Irritationen“, sagt der Wahlleiter der Stadt Werne.

Die etwas mehr als 7.000 BriefwählerInnen können ihre Unterlagen auch in jedem beliebigen Wahllokal der Lippestadt mit ihrem Wahlschein persönlich abgeben. „Das geht bei den Nicht-Briefwählern allerdings nicht. Sie müssen mit der Wahlbenachrichtigung in das für sie vorgesehene Wahllokal. Erst dort gibt es den Wahlschein“, erläutert Sven Henning.

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Bis Freitag, 25. September, 17 Uhr könne man noch die Briefwahl beantragen. Das sei aber nur noch persönlich möglich im Briefwahlbüro der Stadt im Stadthaus, so Henning weiter.

Übrigens: Der neue Landrat steht noch nicht fest, der Termin für den Wahlausschuss zur Feststellung des Ergebnisses der anstehenden Stichwahl jedoch schon: Am Mittwoch, 30. September trifft sich der Wahlausschuss um 16 Uhr im Sitzungstrakt des Kreishauses Unna, Friedrich-Ebert-Straße 17. Dann wird feststehen, ob SPD-Mann Mario Löhr oder Marco Morten Pufke von der CDU die Nachfolge des scheidenden Landrats Michael Makiolla antritt. Das teilte die Pressestelle des Kreises Unna mit.

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