Werne. Nicola Buschkotte, Leiterin der Wiehagenschule, zeigte sich, angesprochen auf die neuerlichen Änderungen, überrascht. „Da wissen Sie mehr als ich. Wir haben noch keine Informationen“, sagte sie. Wenig später wurde die Stadt Werne ebenso wie die Schulen in der Mittagszeit per sogenannter „Schulmail“ informiert. Darin enthalten: die neuen Corona-Regelungen für den Schulbetrieb.
Angesichts der drastisch gestiegenen Infektionszahlen war mit einer baldigen Reaktion aus Düsseldorf zu rechnen, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Schuldezernat in Werne. Und weiter: Aufgrund der bisherigen Aussagen der Landesregierung zum Schulbetrieb kamen die neuen Bestimmungen für Schulen, Eltern und Schulträger allerdings überraschend. Aus Sicht von Bürgermeister Lothar Christ stellen die neuen Regelungen die Schulen vor große Herausforderungen, die jetzt über das Wochenende bewerkstelligt werden müssen. Auch die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern treffe die Entscheidung plötzlich.
Gemäß der neuen Regelungen können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder die Jahrgangsstufen 1 bis 7 besuchen, ihre Kinder ab Montag vom Präsenzunterricht befreien lassen. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Mitteilung an die Schule, in der die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten anzeigen, ab wann ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.
Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 8 bis 13 findet ab der nächsten Woche grundsätzlich nur noch in Form des Distanzunterrichtes statt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht ist dabei nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Schulministerium weist daraufhin, dass das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gleichermaßen für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020 gilt.
Zusätzlich zu den Regelungen zur Unterrichtsart werden die Weihnachtsferien um zwei Tage verlängert. Am 7. und 8. Januar findet ebenso wie am 21. und 22. Dezember kein Unterricht statt. „Wir haben uns umgehend mit allen Schulen in Verbindung gesetzt und unsere Hilfe angeboten. Als Schulträger möchten wir die Schulen soweit möglich und erforderlich auch unterstützen“, teilt Schulamtsleiterin Kathrin Kötter mit.
Die Kitas bleiben generell offen
Nach Ankündigung von Vize-Ministerpräsident und Familienminister Joachim Stamp, bleiben die Kitas geöffnet. Wenn möglich werde jedoch von Seiten des Ministers empfohlen, die Kinder zuhause zu betreuen.
Die Schulbusse werden am Montag wie gewohnt eingesetzt, um den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 7 sowie der Abschlussjahrgänge einen reibungslosen Schulweg zu ermöglichen. Im Laufe der nächsten Woche wird mit den Schulleitungen abgestimmt, inwiefern ein weiteres Aufrechterhalten des vollständigen Schulbusverkehres erforderlich ist.
Diese Entscheidung wird auf Basis des Elternwunsches zu einer Präsenzbeschulung und der Rückmeldung der Schulleitungen zur notwendigen Durchführung von (abschluss-) relevanten Klausuren getroffen.
Bürgermeister Lothar Christ appelliert an die Werner Bürger: „Leider hat der sogenannte weiche Lockdown die Infektionszahlen nicht genügend senken können. Daher sind wir alle gefordert, nunmehr noch weitergehend die Kontakte zu reduzieren.“