3G-Nachweis für Besuch der Dienststellen der Stadtverwaltung

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Werne. Wer ab dem kommenden Montag, 6. Dezember 2021, die Dienststellen der Stadtverwaltung Werne aufsuchen will, muss einen aktuellen 3 G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) mit sich führen. Darauf weist Ordnungsdezernent Frank Gründken hin.

Er beruft sich dabei auf die aktuellen Anpassungen der Corona-Schutzverordnung. Die Einhaltung dieser Regeln werde am Eingangsbereich des Stadthauses für jeden Besucher geprüft.

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Der Nachweis sei durch einen gültigen Testnachweis zu erbringen. Dabei dürfe der Corona-Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden und der Corona-PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein, heißt es weiter.

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