Werne. Ein neues Wohnquartier soll in fußläufiger Nähe zur Innenstadt auf dem Gelände des Holzfachmarktes Höttcke an der Lippestraße/ Ecke Hansaring entstehen.
Auf der rund 7.400 Quadratmeter großen Fläche sollen in Mehrfamilienhäusern und einigen Reihenhäusern etwa 44 Wohneinheiten geschaffen werden. 30 Prozent davon sollen öffentlich gefördert sein und in unterschiedlichen Wohnungsgrößen realisiert werden, heißt es in der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (Dienstag, 7. September, 17.30 Uhr, Kolpinghaus).
Der Holzfachmarkt will seine Standortverlegung an die Butenlandwehr fortsetzen und den Altstandort an der Lippestraße verkleinern. Das städtebauliche Konzept wird in der Sitzung vom Architekturbüro Steinhoff Architekten und dem Büro Richter und Kuhnen ausführlich erläutert und der Politik zur Kenntnis gebracht. Sollten die Mitglieder das Konzept begrüßen, können in den folgenden Sitzungen die Einleitungsbeschlüsse gefasst werden.
Der Eigentümer der Fläche wird auch das Wohnquartier entwickeln. Dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Festsetzungen für den Klimaschutz werden später in einem Bebauungsplanverfahren aufgenommen, heißt es in der Vorlage weiter. Weil die Fläche im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Werne derzeit als Sonderbaufläche ausgewiesen ist, muss zu Schaffung des erforderlichen Planungsrechts auch hier eine Änderung vorgenommen werden.
Weil die Grundstücksfläche nahezu vollständig versiegelt ist, bewertet die Verwaltung die geplante Umnutzung des gewerblich genutzten Standorts grundsätzlich positiv. Der Versiegelungsgrad der Grundstücke werde durch die Gärten der Wohngebäude deutlich abnehmen, sodass mit einer Verbesserung des Mikroklimas zu rechnen sei, lautet die Einschätzung. Die Anbindung des Gebietes soll über die Lippestraße erfolgen.
In Verwaltung und Politik befasst man sich aktuell ohnehin mit grundsätzlichen Fragestellungen und Festlegungen zum Klimaschutz und zur Klimafolgen-Anpassung. Die hier erarbeiteten Ergebnisse sollen künftig als einheitliche Vorgaben zu Festsetzungen in die Bauleitpläne aufgenommen werden.