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Kreis Unna. Seit Mitte April gibt es in Nordrhein-Westfalen keine neuen Ausbrüche der Geflügelpest unter Hausgeflügel. Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat deshalb jetzt die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. 

Auch der Kreis Unna kann deshalb die Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels vom 26. März wieder aufheben. Das heißt: Jetzt können die Halter ihre Tiere wieder nach draußen lassen. 

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Das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit (FLI) hatte seine Risikoeinschätzung kürzlich angepasst. Nach wie vor sind alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen – zumal Ende April im Kreis Coesfeld und Anfang Mai im Kreis Wesel noch Fälle unter Wildvögeln vom FLI bestätigt wurden. PK | PKU

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