Dienstag, März 31, 2026

Südmauer 27: Rechtsmittel kontra Eigentümer

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Werne. Der Geduldsfaden der Politik mit dem Eigentümer des maroden Hauses Südmauer 27 ist endgültig gerissen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung folgte dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig, „geeignete rechtliche Schritte gegen den Eigentümer vorzubereiten, um das Objekt nachhaltig zu sichern sowie für eine Instandsetzung zu sorgen.

Im Antragssinne sollen nun alle Register gezogen werden, um mögliche Eingriffsbefugnisse und Instrumente einschließlich der Enteignung des Eigentümers aufzuzeigen, der das Denkmal geschützte Gebäude seit Jahren verfallen lässt. Die Verwaltung solle dazu ein integriertes Handlungskonzept auflegen. Auch der weiterführende Antrag der CDU-Fraktion wurde einmütig beschlossen, ähnlich gelagerte Fällen im Stadtgebiet in den Blick zu nehmen, um mögliche Maßnahmen abzuklopfen, wie Markus Rusche (CDU) erklärte. Der Konsens quer durch die Fraktionen hatte sich schon in der virtuellen Sitzung im Januar gezeigt.

„Seit mindestens 17 Jahren ist das Thema, man lacht über uns.“

Adelheid Hauschopp-Francke, sachkundige Bürgerin der SPD
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Einig ist man sich auch darin, eine „Enteignung als allerletzte Maßnahme“ zu begreifen, wie es Sven Linnemann (SPD) formulierte. Allerdings wolle man auch weiterkommen (Ulrich Höltmann, SPD) und sich nicht länger an Nase herumführen lassen (Klaus Schlüter, Grüne). Adelheid Hauschopp-Francke (SPD) machte ihrem Ärger Luft: „Seit mindestens 17 Jahren ist das Thema, man lacht über uns.“ Den CDU-Antrag, ein Kataster der Gebäude anzulegen, unterstützte Claudia Lange (FDP) und wünschte sich zudem eine Liste der rechtlichen Möglichkeiten von der Verwaltung.

Markus Rusche fragte bei Petra Göbel, Abteilungsleiterin Bauordnung/ Denkmalschutz, nach, was in der Sache bisher unternommen wurde. Sie habe vier Erhaltungsverordnungen geschrieben, sagte sie. Der Eigentümer habe auch jedes Mal reagiert. Dann habe es aber beispielsweise geheißen, einen Folie genüge, um Schäden durch eindringendes Wasser durch das Loch in der Außenwand zu vermeiden. Wir haben nicht viele Möglichkeiten außer „Reden“, räumte sie ein. Erhaltungsverordnungen anderer Stellen der Denkmalpflege habe es nicht gegeben.

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