Samstag, Juli 5, 2025

Wahlgang beim Bürgerentscheid: Alles wie gehabt

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Werne. Am 12. Dezember haben die Werner Bürger/innen die zweite Wahl des Jahres im Kalender stehen. Knapp drei Monate nach der Bundestagswahl geht es dann aber nicht um die große Politik im fernen Berlin, sondern um ein wichtiges lokales Zukunftsthema.

Denn wie in der vergangenen Ratssitzung (29. September) mehrheitlich beschlossen, soll ein Bürgerentscheid über das weitere Vorgehen im Verfahren um die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebiet im Norden der Stadt stattfinden. Um personelle Ressourcen und auch die Stadtkasse zu schonen, hatte die Verwaltung eine Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden auf die Tagesordnung gerückt. Hinzu kommt, dass die Möglichkeit der Briefwahl von den Wählern seit Jahren immer öfter genutzt wird.

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Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2015, die sich eng an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anlehnt, sieht die Einrichtung einer Urnen- und Briefwahl vor. Danach würden, wie bei den anderen Wahlen auch, alle bekannten Wahllokale geöffnet und die Briefwahl ermöglicht. Für den Verwaltungsservice bedeute dies wiederum zusätzlichen Aufwand. Schwieriger werde es zudem, so heißt es in der Beschlussvorlage, erneut genügend Wahlhelfer zu finden.

Alternativ ist bei Bürgerentscheiden auch eine Briefwahl möglich. Hier gibt es zwei Optionen: In einem einstufigen Verfahren werden den Wahlberechtigten mit der Abstimmungsberechtigung auch gleich Briefwahlunterlagen zugesandt. Im zweistufigen Verfahren erhalten die Wahlberechtigten zuerst die Benachrichtigung. Dann können sie die Wahlunterlagen online, postalisch oder persönlich beantragen, die ihnen dann zugeschickt werden. Ansonsten, so der Vorschlag der Verwaltung solle zusätzlich ein Wahllokal geöffnet werden, dass allgemein von den Wahlberechtigten genutzt werden könne.

Die Grünen bevorzugten das einstufige Briefwahlverfahren, weil es auch ohne Extra-Beantragung der Wahlunterlagen auskommt. Auch Andreas Schütte, vorher Die Linke, jetzt parteiloses Ratsmitglied, unterstützte das niederschwellige Format. „Demokratie darf nicht zu kurz kommen“, meinte er. Sven Henning (Verwaltungsservice) wies auf ein Problem hin. Denn mit dem Hinweis „Unterlagen nicht erhalten“, könnten etwa neue Wahlunterlagen beantragt und gegebenenfalls doppelt abgestimmt werden, gab er zu bedenken.

Claudia Lange, Fraktionsvorsitzende der FDP, wünschte sich ein möglichst einfache Zugänglichkeit für alle Wähler, also auch für jene, die lieber ins Wahllokal gehen. Sie beantragte, in jedem Ortsteil (Stockum, Horst, Langern) und in der Stadtmitte ein Wahllokal einzurichten. Diese Vorgehen hätte allerdings eine umfassende Neueinteilung der Wähler in die vier Wahlbezirke zur Folge, erläuterte Sven Henning zu einem dann maximalen Aufwand.

CDU-Fraktionschef Wilhelm Jasperneite sprach sich eine Sitzungsunterbrechung später schließlich dafür aus, die Satzung nicht zu ändern. „Das sollten wir nicht ad hoc ändern. Demokratie darf auch was kosten, das ist ein ganz normales Verfahren“, setzte er sich für den Status quo mit 22 Wahllokalen plus Briefwahl ein. Damit traf er den Willen der Mehrheit, die die Satzungsänderung gegen neun Stimmen ablehnte, nachdem Lange den FDP-Antrag zurückgezogen hatte.

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