Kreis Unna. Ab dem 9. Mai 2022 können geflüchtete Personen aus der Ukraine einen Antrag auf Arbeitslosengeld II für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2022 stellen. Darüber informiert das Jobcenter in einer Pressemitteilung.
Voraussetzung sei, dass sie erwerbsfähig sind und nach dem 1. August 1956 geboren wurden. Zudem müssen sie eine so genannte Fiktionsbescheinigung oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel bei ihrer Erstvorsprache in einer Geschäftsstelle des Jobcenters Kreis Unna vorlegen können, heißt es weiter.
Verfahren ab dem 9. Mai
Jobcenter-Geschäftsführer Uwe Ringelsiep weist darauf hin: „Für eine persönliche Vorsprache sollten neben diesen Dokumenten noch ein entsprechendes Ausweisdokument, sofern vorhanden und idealerweise der Bewilligungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mitgebracht werden.“ Der Antrag auf Arbeitslosengeld II und der dazugehörige Kurzfragebogen sowie ein Hinweisschreiben (in russischer und ukrainischer Sprache) können unter www.jobcenter-kreis-unna.de aufgerufen werden. Es erfolgt keine Terminvergabe im Vorfeld. Sofern möglich, bringen Betroffene den Kurzfragebogen schon ausgefüllt in lateinischer Schrift bei ihrer Vorsprache mit. Mitarbeitende des Jobcenters unterstützen dann im Rahmen des Anmeldeverfahrens bei Bedarf auch beim Ausfüllen des Antrags auf Arbeitslosengeld II.
Sonderregelung am Standort Lünen
Am Standort Lünen gilt indes eine andere Regelung für den Übergang. Hier sprechen geflüchtete Personen aus der Ukraine ab der kommenden Woche nicht in der Jobcenter-Geschäftsstelle vor, sondern können im Rathaus der Stadt Lünen, im Anschluss an ihren Termin zur Registrierung, ihren Arbeitslosengeld II-Antrag abgeben bzw. erhalten Unterstützung beim Ausfüllen ihres Antrags. Die Stadtverwaltung Lünen stellt fachbereichsübergreifend eine enge Zusammenarbeit zwischen den eigenen Bereichen und dem Jobcenter Kreis Unna sicher. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Bereitstellung eines Dolmetschers, sofern erwünscht.
Gesetzliche Grundlage wird bald geschaffen
„Eine entsprechende Gesetzesregelung zur künftigen Zuständigkeit der Jobcenter wird wahrscheinlich zum 1. Juni 2022 in Kraft treten, daher sollten Betroffene zeitnah einen Arbeitslosengeld II-Antrag stellen“, hebt Uwe Ringelsiep hervor. (Hinweis: Unbegleitete ukrainische Kinder unter 15 Jahren fallen in die Zuständigkeit der Sozialämter). Informationen zu allen Jobcenter-Standorten und den gültigen Öffnungszeiten können online unter https://www.jobcenter-kreis-unna.de/index.php?id=38 aufgerufen werden.
Ergänzende Hinweise
Bis zu einem Wechsel der Zuständigkeit und Übernahme der Betreuung durch das Jobcenter Kreis Unna haben ortsansässige Ukrainer die Möglichkeit, sich im Hinblick auf eine Teilnahme an Sprachkursen und eine Unterstützung bei möglichen Bewerbungsvorhaben durch die örtliche Agentur für Arbeit beraten zu lassen. Weitergehende Informationen erhalten sie auch in ihrer Landessprache auf www.arbeitsagentur.de.