Werne. Für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes im Bellingholz soll für den Bereich südlich der bestehenden Bebauung und nördlich der Lünener Straße der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden.
Das teilte die Stadt Werne jetzt mit und kündigte die öffentliche Auslage der Unterlagen zur 51. FNP-Änderung vom 30. Januar bis einschließlich 24. Februar 2023 an. Die Planunterlagen sind während der Dienststunden im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne, Eingangsbereich 1. OG, einsehbar.
Die FNP-Änderung wird notwendig, weil durch das neue Wohngebiet der im Regionalplan ausgewiesene Flächenbedarf für Wohnungsbau ansonsten überschritten würde. Deshalb müssen an anderer Stelle im Stadtgebiet dargestellte Wohnbauflächen zurückgenommen werden. Die Beschlüsse für die FNP-Änderung hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung bereits im November 2021 gefasst.
Die Rücknahme der Wohnbauflächen müsse in gleicher Größenordnung wie die angestrebte Wohnbaulandentwicklung erfolgen, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter. Es handele sich um eine rund 7,1 Hektar große Fläche. Die genaue Abgrenzung könne man dem Übersichtsplan entnehmen. Durch die Auslegung werde die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen gemäß Baugesetzbuch informiert. Zusätzlich bestehe im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Die Unterlagen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne sind über folgenden Link abrufbar: https://www.o-sp.de/werne/plan?pid=66537
Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken oder Hinweisen können per E-Mail an: stadtplanung@werne.de oder postalisch an die Stadt Werne, Abteilung IV.1 – Stadtentwicklung/Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne gesandt werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.