Mittwoch, Januar 21, 2026

Kostensprung für Kanalbau-Maßnahme Horster Straße

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Werne. Über die neue – deutlich gestiegene – Kostenschätzung für den dritten und letzten Abschnitt der Kanalbau-Maßnahme an der Horster Straße werden die Mitglieder des Betriebsausschusses des Kommunalbetriebs Werne (KBW) in der Sitzung am Donnerstag, 13. Juni 2024, informiert (17.30 Uhr, Stadthaus, großer Sitzungssaal EG).

Es handele sich dabei um die 1,8 Kilometer lange Kanalbaumaßnahme im Bereich Horster Straße (Dornberg bis Hagenrain) sowie im Nibelungenring, erläuterte Thomas Wenzel (Betriebszweig, Stadtentwässerung, Straßen und Verkehr) gegenüber WERNEplus. Neue Gesamtkosten-Prognose: 4,5 Millionen Euro.

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Im zweiten Teil der Maßnahme (Verlegung des neuen Hauptsammlers durch den Eick sowie die Erneuerung der Kanäle im Bereich Ostkamp, Bergstraße, Goerdelerstraße und Horster Straße) sei es laut Sitzungsvorlage aufgrund von „mehreren Wechseln in der Bauleitung und erheblichen Mängeln in Ausführung und Dokumentation“, zu Verzögerungen gekommen. Das habe dazu geführt, dass der zweite Abschnitt erst Ende 2023 endgültig dokumentiert und abgerechnet werden konnte. Die eigentliche Baumaßnahme war bereits 2019 beendet.

„Aufgrund der Personalwechsel im KBW und des nicht abgeschlossenen 2. Bauabschnitts wurde der Teil erst zum Ende des Jahres 2021 in Angriff genommen. Zu dem Zeitpunkt lag eine Kostenschätzung von 2016 vor, in der Baukosten von rund 1,9 Millionen Euro Brutto veranschlagt waren. Um eine Grundlage zur Vergabe der Ingenieur-Leistungen zu schaffen, wurde der Ansatz mit 2,4 Millionen Euro neu berechnet“, steht in der Vorlage. Aus heutiger Sicht sei dieser Ansatz bereits zu niedrig gewählt gewesen, heißt es weiter.

Angesichts der verstrichenen Zeit und der daraus resultierenden Preis- und Kostenentwicklungen im Baugewerbe hatte man die Kostenschätzung im Herbst 2023 aktualisiert. Bei einer Bauzeit von zwei Jahren wurden für die neue Schätzung nicht nur die vergangenen drei Jahre, sondern auch die prognostizierten Baupreisindizes (BPI) für die Jahre 2024 und 2025 herangezogen.

Die Gesamtkosten lägen demnach bei 4,3 Millionen Euro, zuzüglich kleinerer Nebenkosten (Vermesser, Beweissicherungen etc.) und eines Puffers, da seit der jüngsten Kostenschätzung mehr als ein halbes Jahr vergangen sei. Schreibe man nun zum Herbst diesen Jahres aus, sei bereits der prognostizierte BPI für 2026 zu berücksichtigen, was wiederum eine weitere Kostensteigerung um 5 bis 10 Prozent zur Folge haben könne, heißt es in der Sitzungsvorlage zur eingangs genannten Gesamtsumme von 4,5 Millionen Euro.

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