Donnerstag, September 18, 2025

Neues Gesetz für Staatsangehörigkeit: Lange Bearbeitung erwartet

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Kreis Unna. Am 27. Juni tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Zentrale Punkte darin: frühere Einbürgerung und Mehrstaatigkeit. Das eröffnet die Möglichkeit für hochgerechnet 17.000 im Kreis Unna lebende Ausländer zur Einbürgerung. Darüber informiert die Kreis-Pressestelle in einer Medienmitteilung.

Die Einbürgerungsbehörde rechnet daher mit vielen Anträgen und langer Bearbeitungsdauer. „Die Voraussetzungen haben wir geschaffen – wir haben einen Online-Antrag vorbereitet, damit Einbürgerungsanträge direkt über das Internet gestellt werden können“, so Şengül Ersan, Fachbereichsleiterin Zuwanderung und Integration. „Dennoch rechnen wir mit einem hohen Beratungsbedarf, vielen Nachfragen und einer langen Bearbeitungsdauer. Denn die Anträge werden von uns manuell gesichtet, geprüft und bearbeitet.“

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Die Bitten der Einbürgerungsbehörde daher: Der Antrag sollte bestenfalls online gestellt werden, das erleichtert die Abarbeitung. Außerdem sollte von Fragen zum Bearbeitungsstand in den ersten Wochen abgesehen werden – Mitarbeiter, die Fragen am Telefon beantworten müssen, können keine Anträge abarbeiten. Und: Wer keinen dringenden Grund hat, schnellstmöglich eingebürgert zu werden, wird gebeten, den Antrag nicht sofort im Juli zu stellen.

Quick-Check online

Der Online-Antrag ist schnell über die Suche nach dem Stichwort „Einbürgerung“ unter www.kreis-unna.de zu finden. Ein Erklärvideo zur Online-Dienstleistung „Einbürgerung“ ist unter www.youtube.com/@kreis_un im Bereich „Schritt für Schritt-Anleitungen“ zu finden. Dem Online-Antrag auf Einbürgerung geht ein Quick-Check voraus. Darin kann jeder vorab seine Voraussetzungen prüfen lassen, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

Abgefragt werden darin etwa Aufenthaltsdauer, Sprachniveau und Vorhandensein von Ausweisdokumenten. Ist der Quick-Check nicht erfolgreich, bittet die Einbürgerungsbehörde erst die nötigen Voraussetzungen zur Antragsstellung zu schaffen. Denn: Auch ein Antrag, der abgelehnt wird, löst Kosten aus.

Ist der Quick-Check erfolgreich erledigt, können sich Einbürgerungswillige über BundID im Kreis-Portal anmelden. Wer dort noch kein Konto hat, kann kostenfrei eines anlegen. Informationen dazu sind zu finden unter https://id.bund.de/. Im Antrag selbst werden persönliche Daten abgefragt, Fragen zur Bildung sowie zur Erwerbstätigkeit. Die nötigen Nachweise können direkt im Portal hochgeladen werden.

Weitere Informationen zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz sind zu finden unter www.bmi.bund.de unter dem Suchwort „Staatsangehörigkeitsgesetz“. PK | PKU

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