Dienstag, Oktober 15, 2024

Recht auf Arbeit für Geflüchtete – Antrag der UWW wird zum Signal

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Werne. Das Recht auf Arbeit als grundlegendes Element der Menschenrechte wollte die UWW-Fraktion mit Angeboten gemeinnütziger Arbeiten für Asylbewerber (nach Asylbewerberleistungsgesetz) umsetzen. Mit dem Antrag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Werne dazu beschäftigte sich der Ausschuss für Soziales, öffentliche Ordnung, Integration und Inklusion am Mittwoch, 5. Juni 2024.

So könnten sich Asylbewerber für ihre Kommune einsetzen und so wertgeschätzt, anstatt sich als Almosenempfänger fühlen, begründete Kay Hirschhäuser für die UWW den Antrag. Als ein Symbol der Wertschätzung sollten die Asylbewerber für vier Stunden werktägliche Arbeit mit 80 Cent pro Stunde, also 64 Euro pro Monat, tätig sein, so der Vorschlag. Nicht arbeitsberechtigte Geflüchtete sollten in diesem Rahmen zu „allgemeinnützigen Tätigkeiten wie Straßenreinigung, Reinigung der Asylunterkünfte“ etc. angehalten werden. Ausdrücklich betonte Hirschhäuser, dass man „auf keinen Fall einen Arbeitszwang indizieren“ wolle.

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Wie Dezernentin Kordula Mertens dann erläuterte, kommen für solche Arbeitsangebote nur Asylbewerber in Frage, die sich im Verfahren des Asylbewerberleistungsgesetzes befänden. Sie dürften 15 Stunden wöchentlich arbeiten. „Wie viele kämen denn dafür in Frage?“, hakte Christoph Diedrich (B´90/ die Grünen) nach. Die Zahl – es sind 35 Personen – recherchierte die Verwaltung während der Sitzung nach.

Einer Umsetzung von Arbeitsangeboten für den genannten Personenkreis stünden einige praktische Hindernisse entgegen, schilderte Mertens sinngemäß. Das zeigten Erfahrungen, die man nach Prüfung eines ähnlichen Vorschlag aus 2015/16 gemacht hatte.

Die Idee, Asylbewerber etwa im Bauhof zu beschäftigen, bringe in der Praxis einen erheblichen Aufwand mit sich, denn die Personen müssten etwa im Umgang mit Geräten angelernt, kontrolliert und der Arbeitsschutz für sie gewährleistet werden. Dafür müsste man wiederum Personal zur Verfügung stellen, beschrieb Mertens den überproportionalen Aufwand.

Auch der Vorschlag, beispielsweise eine Gruppe für Reinigungs- und Ordnungsarbeiten in den Einrichtungen einzusetzen, habe sich als nicht empfehlenswert erwiesen. Das führe zu Unruhe, man habe das deshalb wieder einschlafen lassen, schilderte Mertens die Erfahrung. „Jeder muss seinen Bereich sauber halten“, sei die Regel.

„Grundsätzlich nicht schlecht“, gewann Siegfried Scholz (SPD) dem Angebot von Arbeit als Symbol der Wertschätzung und im Sinne eines geregelten Ablaufs Positives ab. Auch Jörg Weber (CDU) fand, es sei sinnvoll, Menschen an Arbeit heranzuführen. Hubert Blaschke (DRK OV Werne) setzte mehr auf Integrations- und Sprachkurse als Beschäftigung für Geflüchtete. Die „Würde von Arbeit“ erreiche man aber nur über den ersten Arbeitsmarkt, meinte er und empfahl zudem, vorhandene Ausbildungen der Betreffenden anzuerkennen.

Ausschussvorsitzender Benedikt Lange (FDP) verwies auch darauf, dass der Gesetzgeber die Schaffung von Angeboten vorsehe und folgte der Expertise der Verwaltung. Auf das Recht auf Arbeit hinzuweisen, sei indes kein schlechtes Signal. „Wir sollten den Antrag als Anregung mitnehmen“, schlug er den Bogen zu einem Kompromiss, den auch Kay Hirschhäuser akzeptierte. Denen, die arbeiten möchten, sollte man etwas anbieten, riet Letzterer.

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