Samstag, März 21, 2026

Ukraine-Krieg: Bund und Land helfen bei Kosten für Asyl-Leistungen

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Werne. Den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2023 in Höhe von rund 306.350 Euro und deren Deckung durch Mittel von Bund und Land haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer jüngsten Sitzung am 12. Juni 2024 bei einer Enthaltung zugestimmt.

Für die Jahresabschlüsse wurden die Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt Werne und dem Kommunalbetrieb auf den Prüfstand gestellt und spitz abgerechnet, hieß es dazu in der Beschlussvorlage.

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So war zu prüfen, inwieweit die von der Stadt Werne beauftragten Leistungen wie die Anmietung von eigenen und externen Räumlichkeiten, Bauunterhaltung, Herrichtung von neuen Räumlichkeiten oder Reinigungsleistungen über die kalkulierte und monatlich in Rechnung gestellte Miete bereits abgegolten oder aber über zusätzliche Rechnungen abzurechnen sind. Diese Sonderrechnungen führten zu Mehrerträgen im Kommunalbetrieb der Stadt Werne einerseits und zu Mehraufwendungen im Kernhaushalt der Stadt Werne andererseits.

Unter dem Strich ergaben sich für die Mieten Mehraufwendungen und Auszahlungen von rund 306.350 Euro, für die der Haushaltsansatz in Höhe von knapp 600.000 Euro nicht ausreicht, wird in der Sitzungsvorlage erläutert. Im Zuge der Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hatte der Kommunalbetrieb im Jahr 2023 neue Objekte angemietet sowie bestehende Objekte umgebaut bzw. renoviert (ehemalige Wienbrede- und Barbaraschule).

Die Deckung der Summe werde, so die Erläuterungen der Kämmerei, zum einen Teil aus der Kostenbeteiligung des Bundes für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine bestritten. In der dritten Tranche hatte die Stadt eine Summe rund 220.740 Euro erhalten und davon im Haushaltsjahr 2022 bereits rund 175.946 Euro verwendet. Die Differenz so dass rund 44.790 Euro flossen zur Deckung.

Im April 2023 hatte die Stadt zur einmaligen Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommune für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete demnach rund 702.380 Euro erhalten. Diese Mittel wurden bislang nicht verwendet und können somit zur Deckung der noch fehlenden rund 261.555 Euro herangezogen werden.

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