Werne. Was tun, wenn sich Einsatzfahrzeuge im Schlamm festfahren, Rettungswege blockiert sind oder die Drehleiter nicht eingesetzt werden kann, weil der Untergrund für die hydraulischen Stützen zu weich ist? Diese Fragen stellen sich die Verantwortlichen der Feuerwehr oft, denn immer häufiger kommt es zu Einsätzen, bei denen die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf nicht passen. Das kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.
Anlass für die hauptamtlichen Brandschutztechniker der Stadt Werne, Robert Schmidt und Michael Biegel, sowie die Leiterin der Abteilung Bauordnung und Denkmalpflege, Petra Göbel, für das Thema zu sensibilisieren. Im Fokus stehen derzeit die Feuerwehraufstellflächen und -umfahrungen im gesamten Stadtgebiet, die sich häufig in einem desolaten Zustand befinden.
Zur Erklärung: Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge sind bei Betrieben ab einer bestimmten Größe sowie bei mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern, die sich mehr als 50 Meter von der nächsten Straße befinden, gesetzliche Pflicht. In den meisten Fällen handelt es sich um Flächen, die in Grünanlagen mit Rasengittersteinen angelegt werden. Viele Grundstücksbesitzer vernachlässigen diese Flächen.
„Es ist leider schon häufiger vorgekommen, dass sich unsere Einsatzfahrzeuge in überwachsenen Rasenflächen festgefahren haben oder dass wir die Aufstellflächen gar nicht mehr erreichen konnten, beispielsweise wegen herunterhängender Äste oder weil ein Baum im Weg stand“, sagte Robert Schmidt, der wie sein Kollege Michael Biegel selbst in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist, im Pressegespräch. Im Ernstfall könnten so nicht nur Schäden an den Gerätschaften der Feuerwehr entstehen, sondern auch die Bewohner seien gefährdet, wenn sie möglicherweise nicht schnell genug gerettet werden können.

Michael Biegel ergänzt: Die Fahrzeuge der Feuerwehr seien in den vergangenen Jahren immer besser ausgestattet worden, aber auch größer und schwerer geworden. Der schlechte Zustand der Feuerwehrzufahrten falle so noch stärker ins Gewicht.
Die Brandschutztechniker werden Aufstellflächen- und Zufahrten nun stärker in den Blick nehmen und bei Ortsterminen kontrollieren, ob die Sicherheit noch gewährleistet ist. Dabei gehe es nicht um Sanktionen, wie Petra Göbel vom Bauordnungsamt ausdrücklich betonte. Die Eigentümer der betroffenen Gebäude seien aber laut Baugesetz grundsätzlich verpflichtet, den Brandschutz nach einer erteilten Baugenehmigung auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Darüber wolle man mit ihnen ins Gespräch kommen und sie mit fachlichem Rat unterstützen.

Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an Eigentümer und Anwohner von großen Mehrfamilienhäusern und größeren gewerblich genutzten Gebäuden, den Zustand ihrer Feuerwehraufstellflächen und -umfahrungen kritisch zu prüfen und Mängel zu beseitigen.
Bei Fragen stehen die Brandschutztechniker Michael Biegel (Tel. 71 631) oder Robert Schmidt (Tel. 71 636), E-Mail: brandschutztechniker@werne.de, zur Verfügung.