Infoveranstaltung zum neuen Einbürgerungsrecht

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Kreis Unna. Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Darüber informiert die Kreis-Pressestelle in einer Medienmitteilung.

Doch was bedeuten die Neuerungen für die Begünstigten eigentlich in der Praxis? Was sind die Kernpunkte der Reform? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Um diese und viele weitere Fragen zu beantworten, fand am Mittwoch, 5. Februar, im Ratssaal der Gemeinde Bönen eine gemeinsame Infoveranstaltung des Integrationsrates der Gemeinde Bönen und des Kreises Unna zum Einbürgerungsrecht statt.

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Der Fachbereich Zuwanderung und Integration hatte im September im Austausch mit den Integrationsbeauftragten und den Vertretern der Integrationsräte der Städte und Gemeinden angeboten, in Zusammenarbeit mit diesen, Formate auf den Weg zu bringen, um die Zielgruppe zu informieren und zu sensibilisieren. Geeinigt wurde sich auf Informationsveranstaltungen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

In den Informationsveranstaltungen wird möglichen Begünstigen eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, das Einbürgerungsverfahren und die aktuelle Situation in der Einbürgerungsbehörde gegeben.

Weitere Termine

Selm und Werne: Mittwoch, 26. Februar 2025, 17 Uhr

Fröndenberg und Holzwickede: Mittwoch, 2. April 2025, 17 Uhr 

Der Ort der jeweiligen Veranstaltung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über die Pressestelle des Kreises Unna bekanntgegeben. PK | PKU

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