Kommunalwahl 2025: Wahlamt verschickt Benachrichtungen

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Werne. Das Wahlamt der Stadt Werne hat am 1. August 2025 das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen (14.09.2025) aufbereitet. Das teilt die Verwaltung in einer Presseinformation mit.

Alle rund 25.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten voraussichtlich ab kommenden Mittwoch (06.08.20205) ihre Wahlbenachrichtigung. Es wird darauf hingewiesen, dass es aus logistischen Gründen zu einer zeitversetzten Zustellung in den einzelnen Haushalten kommen kann. Das Wahlamt bittet darum, den Eingang der Wahlbenachrichtigung bis zum 11. August 2025 abzuwarten.

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Das Briefwahlbüro des Stadthauses wird ab dem 11. August 2025 geöffnet. Es befindet sich links neben dem Bürgerbüro im Erdgeschoss und ist ausgeschildert. Ab diesem Zeitpunkt kann man direkt vor Ort von der Briefwahl Gebrauch machen sowie bereits ausgefüllte Unterlagen in den Briefkasten des Stadthauses einwerfen.

Die Öffnungszeiten sind: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr.

Am Freitag, 12. September 2025, haben die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8 bis 15 Uhr letztmalig die Möglichkeit, persönlich einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Verwaltung bittet generell darum, neben der Wahlberechtigung einen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.

Ein Antrag auf Briefwahl ist auch online möglich; ab dem 6. August 2025 steht dieser Service auf der städtischen Homepage (www.werne.de) zur Verfügung. Die Onlinebeantragung ist bis zum 10. September 2025, 12.30 Uhr durchführbar, da die Wahlunterlagen noch versendet werden müssen. Gleiches gilt auch bei E-Mail-Beantragungen und schriftlichen Anträgen, die in den Hausbriefkasten des Stadthauses eingeworfen werden. Die Unterlagen werden dann an die Adresse der antragstellenden Person oder auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesendet. Auf den rechtzeitigen Rücklauf der roten Wahlbriefe an das Stadthaus bis Sonntag (14.09.2025) um 18 Uhr wird verwiesen.

In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine am Samstag, 13. September 2025, von 8 bis 13 Uhr beantragt werden.

Bei Fragestellungen ist das Wahlamt der Stadt Werne unter der Rufnummer 02389 – 71 888 oder per E-Mail (wahlamt@werne.de) zu erreichen.

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