Werne. Schneller und einfacher soll es künftig mit dem Wohnungsbau gehen. Dafür sorgt seit seinem Inkrafttreten am 30. Oktober 2025 das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – „Wohnungsbauturbo“ genannt.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (SPW) am Dienstag, 24. März 2026, werden die Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) vorgestellt (17.30 Uhr, Stadthaus, EG, großer Sitzungsraum).
Ziel des Gesetzgebers ist es laut Verwaltungsvorlage demnach, Wohnungsbau auf Grundstücken zu ermöglichen, auf denen dies bislang nur nach einem zeitaufwändigen Verfahren machbar gewesen wäre. Mit dem Bauturbo sollen Prüfvorgänge von der Planungsebene auf die Ebene der Vorhabenzulassung – indem Fall also der Stadt Werne – verlagert werden.
Gesetzestext ermöglicht neues Instrumentarium in der Stadt Werne
Mit den Änderungen im Baugesetzbuch gibt der Gesetzgeber den Kommunen einen gut bestückten Instrumenten-Kasten an die Hand:
– „Befreiungen von den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans“ sind möglich und dürfen auch von den Grundzügen der Planung und Art der baulichen Nutzung erteilt werden. Beispiele: Bebauung in der zweiten Reihe und Freiflächen zwischen bestehenden Wohngebäuden.
– Von der Vorgabe vom „Einfügen in die nähere Umgebung“ kann abgesehen werden.
– Eine Änderung enthält eine zeitlich „befristete Sonderreglung zur umfassenden Abweichung vom BauGB“ sowie darauf basierenden Vorschriften wie der Baunutzungsverordnung (Experimentierklausel). Darunter fallen auch Vorhaben im Außenbereich soweit sie im räumlichen Zusammenhang mit einem Bebauungsplangebiet oder einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB stehen.
– Für Fälle des Bauturbos gibt es im Gesetz Regelungen zur „Erteilung der Zustimmung“ der Gemeinde. Für solch eine Vorhabenzulassung muss es eine gesonderte Zustimmung der Gemeinde geben. Diese gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten (vier Monate bei Öffentlichkeitsbeteiligung) nach Eingang der Baugenehmigung erfolgt.
Vieles kann, nichts muss: Alle neuen Vorschriften sind „Kann-Regelungen“.
Die neuen Instrumente bieten der Stadt Werne die Chance, Wohnungsbauvorhaben beschleunigt zuzulassen. Neben der gewünschten Beschleunigung sollen sie aber auch zu städtebaulich vertretbaren Ergebnissen führen. Die eingehenden Bauanträge sollen zudem transparent und mit nachvollziehbaren Anwendungskriterien gleichbehandelt werden.
In der Sitzungsvorlage des Fachausschusses sind die Neugregelungen ausführlich beschrieben, die in einen Beschluss münden sollen. Stichworte sind „Schaffung von Wohnraum“ in Form einer zusätzlichen Wohneinheit (keine Wohnraumerweiterung) oder „städtebaulich vertretbare Nachverdichtungen“. Letztere soll sicherstellen, dass die notwendige Wohnraumschaffung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sowie angemessenen Freiraumfunktionen einhergeht. Das Stichwort „sinnvolle Siedlungsarrondierungen“ meint eine geordnete Weiterentwicklung der bestehenden Siedlungsstrukturen durch maßvolle Ergänzungen an geeigneten Siedlungsrändern.
Die Zustimmung zu Vorhaben wird untersagt, wenn beispielsweise kein neuer Wohnraum geschaffen wird, sie in Gewerbe- und Industriegebieten geplant sind, sie aus entwässerungs- und erschließungstechnischer Sicht problematisch sind oder Bereiche mit besonderer ökologischer Funktion betreffen.
Zeit für die politischen Willensbildung bis in den Mai
Um der politischen Willensbildung ausreichend Zeit einzuräumen, sind zunächst folgende Beschlüsse vorgeschlagen:
1. Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Grundsätzen zur Umsetzung des Bauturbos zu.
2. Der Stadtrat überträgt die Zuständigkeit von Fällen zur Anwendung des Bauturbos mit einer Größenordnung bis einschließlich 10 Wohneinheiten und bis zwei WE im Außenbereich auf den Bürgermeister der Stadt Werne als laufendes Geschäft der Verwaltung.
3. Der Stadtrat überträgt die Zuständigkeit von Fällen zur Anwendung des Bauturbos mit einer Größenordnung ab 11 Wohneinheiten an den Planungsausschuss (Zustimmungsbeschluss).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, über Praxiserfahrungen in der Anwendung des neuen Instrumentariums nach Ablauf eines Jahres zu berichten.
Die Beschlüsse stehen am 12. Mai im SPW und am 21. Mai im Stadtrat auf der Agenda.






















