Container für Altkleider in Werne sind vermutlich nicht immer legal

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Werne. Bereits seit vielen Jahren werden im Kreis Unna Altkleider gesammelt. Neben den offiziellen und genehmigten, grünen Containern der GWA (Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH) gibt es auch in Werne weitere gewerbliche – legale wie illegale – Sammler.

Wer sich im Stadtbild ein wenig umschaut, findet recht schnell Container, die nicht eindeutig einer bestimmten Organisation zuzuordnen sind. Auch eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme ist oftmals nicht zu finden.

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Gleich zwei der nicht zuzuordnenden Container sind in Werne-Stockum an der Graf-von-Westerholt-Straße im Abstand von nur wenigen Metern platziert. Ein weiterer Container auf dem Gelände des Jugendzentrums ist mit dunkelgrüner Lackierung und GWA-Logo klar zu erkennen, bei den beiden anderen gibt es weder eine Kontaktmöglichkeit noch weitere Informationen darüber, wer da eigentlich sammelt.

„Alle Kommunen im Kreis Unna haben einen Aufstellungsplan, um das Ganze besser strukturieren zu können“, erklärt Andreas Hellmich, der GWA-Pressesprecher auf Anfrage. Die GWA kooperiert seit 2012 mit den zehn Städten und Gemeinden des Kreises und hat rund 400 eigene Container auf öffentlichen Flächen aufgestellt.

Keine Antwort aus dem Stadthaus

Gern hätte WERNEplus an dieser Stelle mitgeteilt, ob es für die anderen Container in Stockum sowie andere Sammelstellen im Stadtgebiet mit nicht ermittelbaren Verwertern noch alte Aufstellgenehmigungen gibt. Leider hat die Stadt Werne die vor bereits vier Wochen eingereichten Fragen trotz Erinnerungen per Mail und Anfrage-Versuchen per Telefon nicht beantwortet.

Sammelcontainer wie auf der linken Seite dieses Motivs mit unklarer Herkunft tragen nicht zwingend zu einem attraktiveren Stadtbild bei – das ist auch in Werne-Stockum nicht anders. Foto: Volkmer

Die GWA weist darauf hin, dass ausschließlich geprüfte Verwerter die gesammelten Altkleider in eine Vielzahl unterschiedlicher Qualitäten und Arten sortieren, um sie anschließend in die Weiterverwendung und -verwertung zu geben. Die Erlöse kommen ausschließlich karitativen Zwecken zugute. Auch die Verbraucherberatungen weisen darauf hin, nur Spenden einzuwerfen, wenn die Organisationen mit einer deutschen Adresse und einer Festnetznummer erreichbar sind.

Der Hinweis, dass ein Container illegal auf öffentlichem Raum steht, muss von der Stadt an die GWA erfolgen. „Erst dann können wir die Container abziehen und zwischenlagern, bis sich dann jemand meldet, um diese gegen Erstattung des Aufwandes zurück zu bekommen – das ist bisher aber noch nicht passiert“, sagt Andreas Hellmich.

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