FDP will Gestaltungssatzung der Innenstadt prüfen lassen

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Werne. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Werne will die Regeln für die Gestaltung der Innenstadt überprüfen lassen. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung soll heute (15. September 2026) über einen entsprechenden Antrag beraten werden.

Die Verwaltung soll bisherige Erfahrungen mit der Gestaltungssatzung und dem Gestaltungsleitfaden auswerten und benennen, wo Änderungsbedarf besteht.

Konkret geht es den Liberalen um folgende Fragen: Welche Erfahrungen haben Verwaltung, Eigentümer, Handel und Gastronomie der inzwischen seit einigen Jahren bestehenden Satzung gemacht? Welche Regelungen haben sich bewährt? Wo entsteht bürokratischer und finanzieller Aufwand? Und an welchen Stellen braucht es mehr Flexibilität, damit Investitionen leichter möglich werden?

Die Gestaltungssatzung betrifft unter anderem Vorgaben für Werbeanlagen, Fassaden, Beleuchtung, Markisen, Außengastronomie und Kundenstopper. Auch aktuellere Anforderungen sollen nach dem Antrag der FDP berücksichtigt werden. Genannt werden Barrierefreiheit, Klimaanpassung, Energieerzeugung, digitale Werbung und die Sichtbarkeit von Geschäften.

Die FDP will außerdem klären lassen, ob für Handel, Gastronomie und Dienstleister ausreichend erkennbar ist, welche Regeln verbindlich sind und welche Hinweise im Gestaltungsleitfaden lediglich der Orientierung dienen. Auch die bestehenden Möglichkeiten für Ausnahmen und Abweichungen sollen bewertet werden.

„Wir wollen eine attraktive und gut gestaltete Innenstadt. Aber Gestaltungsvorschriften müssen auch im Alltag funktionieren und dürfen sinnvolle Investitionen nicht unnötig erschweren“, erklärt die FDP-Fraktionsvorsitzende Claudia Lange. Eine attraktive Innenstadt lebe nicht nur von schönen Fassaden, sondern auch von Geschäften, Gastronomie, Dienstleistungen und Eigentümern, die bereit seien, Geld zu investieren.

Die Gestaltungssatzung sah eine Überprüfung bis zum 31. Dezember 2021 vor. Die Verwaltung soll beantworten, ob diese Überprüfung stattgefunden hat und zu welchem Ergebnis sie kam. Die Satzung ist laut Antrag bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Vor einer Neufassung soll zunächst die bisherige Anwendung bewertet und ein Vorschlag für das weitere Verfahren vorgelegt werden.

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