Härtere Strafen bei Gewalt auf den Fußballplätzen in NRW

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Werne/NRW. Fußballvereine, deren Spieler/innen oder Zuschauer/innen im Rahmen eines Spiels Gewalt anwenden, müssen ab sofort mit deutlich empfindlicheren Strafen rechnen. Die Verschärfung ist auf Initiative des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) erfolgt.

Die entsprechenden Gremien des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV), zu dem auch der Fußball-Verband Niederrhein (FVN) und der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) gehören, haben die Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) nun für den gesamten Amateurfußball in NRW verankert.

Die Änderung der RuVo ermöglicht den Sportgerichten ein anderes, deutlich verschärftes Strafmaß bei Fällen von physischer Gewalt. „Gewalttaten sind in unserem Sport nicht tolerierbar“, sagt Andree Kruphölter zu solchen Vorkommnissen. „Wir als Verband haben den Änderungsvorschlag Anfang des Jahres vorgebracht, nicht um Einzelfälle zu betrachten, sondern um einer Entwicklung entgegenzuwirken, die sich im Lagebild des Amateurfußballs ganz konkret durch Zahlen belegen lässt“, sagt der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball. Das Lagebild Amateurfußball hat für die Saison 2021/2022 eine steigende Zahl an Spielabbrüchen verzeichnet. Für die zurückliegende Spielzeit 2022/23 werden die Zahlen aktuell erstellt und in wenigen Wochen veröffentlicht.

Die Neuerung betrifft den Paragraphen 9a der RuVO. Dieser regelt Strafen gegen Vereine in einzelnen Fällen:

  • Wegen unsportlichen Verhaltens kann eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, wegen nicht ausreichendem Ordnungsdienst bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
  • Bei mangelndem Schutz der Schiedsrichter/in, der Assitent/innen und des Gegners wird eine Strafe von bis zu 7.500 Euro fällig. Dies gilt ebenfalls schon im ersten Fall eines Spielabbruchs wegen physischer Gewalt. Dazu kommt ein Abzug von einem bis zu sechs Punkten, wenn ein/e Schiedsrichter/in oder ein/e Assistent/in von mindestens zwei Spieler/innen bzw. Teamoffiziellen tätlich angegriffen wurde. Im Wiederholungsfall im selben Spieljahr erfolgt der Ausschluss der verantwortlichen Mannschaft vom Spielbetrieb bis zum Ende der Saison.
  • Vereine sind für das Verhalten ihrer Spieler/innen, Offiziellen, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
  • In Fällen von Bestechung ist auch der Versuch strafbar.

„Die neue Vorschrift der RuVO nimmt gezielt die Vereine und die Mannschaften in die Verantwortung. Der Kampf gegen Gewalt auf den Fußballplätzen ist die Aufgabe sämtlicher Beteiligter. Vereine und deren Mannschaften werden mit der Vorschrift verstärkt in die Pflicht genommen, Gewaltvorfälle auf den Fußballplätzen zu minimieren“, so Vizepräsident Andree Kruphölter.

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