Aktualisiert 26.04.2021 – 16.00 Uhr
Der Termin wurde in Absprache von Dezernent Ralf Bülte und der Ausschussvorsitzenden Uta Leisentritt angesichts der aktuell hohen Inzidenzwerte abgesetzt. Das teilt die Verwaltung soeben mit. Neuer Termin ist der 10. Mai (Montag) ab 17.30 Uhr, heißt es weiter aus dem Stadthaus.
Ursprüngliche Meldung
Werne. Die zweite Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung findet am Dienstag, 27. April 2021, im Kolpinghaus an der Alten Münsterstraße 12 ab 17.30 Uhr statt. Unter anderem steht das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zum Wohnquartier Baaken auf der Tagesordnung. Für die Teilnahme ist ein negativer Coronatest notwendig.
Im Kontext der Corona-Pandemie bietet der Kolpingsaal nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Um die geltenden Reglungen zum Infektionsschutz einhalten zu können, sei es notwendig, die Anzahl der Teilnehmenden zu beschränken und deren Kontaktdaten festzustellen, um mögliche Kontakte nachzuverfolgen. Unter Berücksichtigung aller Ausschussmitglieder und der Vertreter der Verwaltung ergebe sich eine maximal zulässige Besucherzahl von 36 Personen, heißt es in der Mitteilung der Stadt Werne.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger müssen sich vorab bei der Stadtverwaltung Werne, Abteilung IV.1 – Stadtentwicklung/Stadtplanung – unter Angabe des Namens und der Wohnanschrift bei Herrn Harhoff bevorzugt per E-Mail (y.harhoff@werne.de), aber auch telefonisch (02389 71-605) anmelden. Die Anmeldung ist ab Donnerstag, 22. April 2021, 8.30 Uhr bis einschließlich Dienstag, 27. April 2021, 14 Uhr möglich.
Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an der Sitzung zu ermöglichen, ist pro Haushalt nur eine Person zugelassen. Sobald die maximal zulässige Besucherzahl erreicht ist, ist eine Teilnahme aus o. g. Gründen leider nicht mehr zulässig.
Nach erfolgter Anmeldung wird darum gebeten, am Tag der Sitzung frühzeitig am Kolpinghaus zu erscheinen, da der Einlass (ab 17 Uhr) einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sowohl vor dem Kolpinghaus wie auch im Gebäude besteht zu jeder Zeit Maskenpflicht (ausschließlich medizinische Masken zulässig).
Für die Teilnahme an der Sitzung wird ein negatives Corona-Testergebnis erforderlich, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das vorliegende Testergebnis wird beim Eintritt in den Kolpingsaal vom Sicherheitsdienst überprüft. Halten Sie hierfür bitte das Testergebnis und einen Lichtbildausweis bereit, heißt es abschließend.