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Werne/Düsseldorf. Durch Hinweistafeln werden Reisende auch am Flughafen in Düsseldorf über die zollrechtlichen Bestimmungen informiert. Den grünen Ausgang für „anmeldefreie Waren“ wählte am Montag eine Frau aus Werne nach ihrem Aufenthalt in Thailand. Als die Zöllner sie zur Kontrolle des Reisegepäcks baten, erlebten diese eine Überraschung.

Die 62-jährige Frau aus der Lippestadt wollte offenbar mehr als drei Kilogramm getrocknete Frösche, Geckos, Insekten und kleingeschnittene Schlangen einführen.

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Neben den getrockeneten „Tiersnacks“ fanden die Zollbeamten im Gepäck zudem noch knapp zwölf Kilogramm Obst und Gemüse. Die Reisende gab bei der Befragung an, die Tiere nur zum eigenen Verzehr mitgebracht zu haben.

Die Zoll-Mitarbeiter konnten keinen Verstoß gegen den Artenschutz feststellen. Somit droht der Frau auch kein Strafverfahren, welches vermutlich teuer ausgefallen wäre.

Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen fand neben Obst und Gemüse auch diese Schlangenstücke bei der Reisenden. Foto: Zoll

Trotzdem muss die Frau auf ihre speziellen Mitbringsel verzichten, da die Einfuhr von tierischen Lebensmitteln grundsätzlich verboten ist. Aufgrund der Art und Menge gilt das in diesem Fall auch für das gesamte Obst und Gemüse.

Die Lebensmittel wurden am Flughafen zunächst sichergestellt und werden in einem nächsten Schritt vernichtet. Für die entstehenden Kosten muss die Reisende aus Werne aufkommen.

Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz bieten beispielsweise unter https://www.artenschutz-online.de/information/laenderauswahl.php eine Informationsmöglichkeit, mit der Interessierte vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

Weitere Informationen gibt es auch beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz unter https://www.wisia.de/.

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