Bremst die Haushaltssperre neue Bäume für die Innenstadt aus?

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Werne. „Und täglich grüßt das Murmeltier…“ mag man meinen, wenn es um die Nachpflanzung von Bäumen in der Innenstadt geht. Von der Politik seit langem und immer wieder gefordert, sollen leere Baumscheiben an den Straßen der Innenstadt neu bepflanzt werden, um so wirksamen Klima- und Hitzeschutz zu leisten. Zur besten Pflanzzeit im Herbst – also jetzt – sollten die Schatten und Kühlung spendenden CO2-Speicher eingesetzt werden.

Doch weil am 17. September 2026 die Haushaltssperre für die Stadt Werne wirksam wurde, ist das nun fraglich. „Die Prüfung läuft“, berichtete Dr. Tobias Gehrke, Leiter des Kommunalbetriebs Werne (KBW) im Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (8. Oktober 2026).

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Zum Hintergrund: Erst Anfang Juli hatten die Mitglieder des UVK in ihrer Sitzung interveniert und gefordert, die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge der Pflanzungen von „außen nach innen“ zu verwerfen und stattdessen zunächst die Lücken im Innenbereich zu schließen. Der fraktionsübergreifenden Forderung kam man beim (KBW) nach, stellte die Planung der Nachpflanzungen um, sicherte die Finanzierung ab und hatte auch in der ersten Septemberhälfte bereits eine 50-Prozent-Förderzusage bekommen.

Kämmerei prüft Genehmigung der Nachpflanzungen

Die zeitlich unglückliche Fügung und die Tatsache, dass es sich bei den Baumpflanzungen nicht um eine Pflichtaufgabe handelt, machen nun eine Prüfung der Ausgabe durch die Kämmerei erforderlich, erläuterte Gehrke. Dafür spreche immerhin, dass es sich um Nachpflanzungen in vorhandene, leere Baumscheiben in der Innenstadt handele, schätzte der KBW-Leiter ein, dem es vor allem auch um die genehmigte Förderung geht.

Einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn habe man nicht beantragen können und auch eine Verschiebung hätte sich schließlich förderschädlich ausgewirkt. Denn wenn der eigene Kostenanteil der Stadt nicht gezahlt werde, verfalle die Förderung. Deshalb gelte es, abzuwarten.

Ein weiterer Haken bei der Sache ist, dass auch die Höhe des Förderanteils von Belang ist. Weil diese in dem Fall „keine stark überwiegende“ oder „überwiegende“ Förderung sei, stehe die Entscheidung ziemlich genau auf der Kippe, räumte der KBW-Leiter ein.

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