Donnerstag, Dezember 18, 2025

Gestohlene Hundebabys: Vier Welpen wurden gefunden

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Herbern. Zwei der letztes Wochenende (vom 12.08.2023 auf den 13.08.2023) gestohlenen acht Welpen in Ascheberg-Herbern konnten am gestrigen Nachmittag bei einer Durchsuchung eines Schrebergartens in Dortmund aufgefunden werden. Darüber informiert die Polizei Coesfeld.

Nach der Veröffentlichung des Diebstahls gingen mehrere Hinweise auf Verkaufsannoncen im Internet auf verschiedenen Kleinanzeigenportalen bei der Polizei ein.

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Zwei weitere Welpen fallen Tierarzt auf

Die Tiere wurden ohne EU-Heimtierausweis (demnach ohne Impfnachweis und ohne Chipnummer) für einen unter dem regulären Preis liegenden Betrag ohne Kaufvertrag angeboten und verkauft. Beim Auslesen des Chips zweier Welpen durch den Tierarzt erfuhren die Käufer aufgrund eines Eintrages, dass die Tiere vom Züchter als gestohlen gemeldet worden sind.

Durch diese Welpenkäufer erhielt die Polizei Hinweise auf den Aufenthalts- und Übergabeort der entwendeten Welpen. Es konnten zwei Tatverdächtige ermittelt werden.

Die Polizei prüft nun, ob es sich bei den Tatverdächtigen auch um das beim Züchter aufgefallene Pärchen handelt, heißt es abschließend.

Hier ein paar Hinweise der Polizei zum Thema Welpenkauf:

  • Vorsicht bei Angeboten bei Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen!
  • Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
  • Notieren Sie ein verdächtiges Autokennzeichen.
  • Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn Vorab Zahlungen geleistet werden sollen.
  • Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.
  • Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
  • Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).
  • Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.
  • Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
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