Kinder-Reisepass kann ab 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden

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Werne. Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich, informiert das Bürgerbüro der Stadt Werne.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt sind, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

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Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Die Gebühren für einen Reisepass betragen derzeit 22,80 Euro und für einen Personalausweis 22,80 Euro. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von sechs Jahren.

„Bitte beachten Sie die entsprechenden Bearbeitungszeiten, vor allem vor anstehenden Schulferien, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich sind. Ein Personalausweis hat eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen. Ein Reisepass hat eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen“, heißt es in der Pressemitteilung aus der Verwaltung.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro Werne unter: buergerbuero@werne.de oder 02389/71-333

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