Der Fußball ruht beim Werner SC

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Kreis Unna/Werne. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat zusammen mit dem FLVW-Kreis Unna/Hamm und seinen spielleitenden Stellen eine einheitliche Regelung zum Fußballspielbetrieb bis zum 25. Oktober getroffen. Demnach werden alle Partien von Mannschaften aus dem politischen Kreis Unna abgesetzt. Hintergrund ist die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung, wonach in der Kontaktsportart Fußball der Spiel- und Wettbewerbsbetrieb untersagt ist. Die Vereine sind am Donnerstag (15. Oktober) von den FLVW-Vizepräsidenten Manfred Schnieders (Amateurfußball) und Holger Bellinghoff (Jugend) über das Vorgehen informiert worden.

Die Spielleitenden Stellen werden aufgefordert, die Pflichtspiele der Vereine des politischen Kreises Unna – unabhängig ob als Heim- oder Auswärtsspiel – bis einschließlich 25. Oktober 2020 abzusetzen. Dies gilt sowohl für den kreislichen als auch überkreislichen Spielbetrieb.

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Das ist besonders bedeutsam für den Landesligisten Werner SC 2000, der dem Kreis Münster angehört. Das Heimspiel am kommenden Sonntag gegen Bockum-Hövel ist daher ebenso abgesagt wie die Auswärtspartie eine Woche später bei der SG Borken. „Wir hatten schon im Vorfeld ganz klar gesagt, dass wir nicht spielen. Die Sicherheit geht vor“, positionierte sich WSC-Fußballchef Thomas Overmann ganz klar. Ein Heimrechttausch oder bis gestern noch zugelassenes Training in Südkirchen – also im Kreis Coesfeld – kamen für den Vorstand nicht infrage. Die vom Verband nun gebrachte Klarheit begrüßt Overmann. „Wir ziehen das jetzt bis zum 25. Oktober durch und hoffen, dass wir dann wieder spielen dürfen.“ Mit vier Siegen in Serie hatte der WSC derzeit einen Lauf und grüßt von der Tabellenspitze – bis zur corona-erzwungenen Pause.

Der Trainingsbetrieb ist ausschließlich unter Einhaltung der Abstandsregelung (Social-Distance-Training) zulässig. Ein Trainingsbetrieb auf Sportanlagen benachbarter Kreise/Städte ist untersagt, heißt es weiter in der Mitteilung des Verbandes. „Wir machen gar nichts, auch kein Trainiing mit Abstand“, stellt Thomas Overmann klar.

Sollte die oben genannte Allgemeinverfügung (besondere zum Kontaktsport Fußball) nicht über den 25. Oktober 2020 hinaus verlängert werden, sind die Vereine verpflichtet, ab dem 31. Oktober 2020 wieder am Spielbetrieb teilzunehmen.

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