Montag, Juni 30, 2025

Hohes Verkehrsaufkommen belegt: Kreuzungs-Sanierung noch nicht datiert

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Werne. Die Sanierung der Kreuzung B233/L736, besser bekannt als Jockenhöfer Kreuzung, musste im Herbst vergangenen Jahres verschoben werden. Wann die Reparaturen an der Fahrbahn beginnen, steht noch nicht fest. Dafür aber belegen aktuelle Zahlen, wie hoch das Verkehrsaufkommen vor Ort ist. 

Im Auftrag der Stadt Bergkamen ist im Jahr 2024 eine Ermittlung der Verkehrsbelastung am Knotenpunkt Werner Straße/ Ostenhellweg/ Westenhellweg erstellt worden. Grund waren anwohnende Bürgerinnen und Bürger, die über hohe Lärmbelastung klagten.

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Nicht zuletzt äußerten Anwohner Sorge wegen einer zu Zunahme des Verkehrs im Hinblick auf die erwarteten Besuchermassen, die in Zukunft die seit Jahren geplante „Surfworld“ auf dem ehemaligen Werner Zechengelände besuchen sollen.

Das Ergebnis überrascht nicht. Die Zahlen belegen, dass dort viel Verkehr herrscht. Durchschnittlich wurden 27.000 Fahrzeuge pro Tag gezählt. Der Anteil an Pkw war dabei gut 89 Prozent am größten. Der Schwerverkehrsanteil mit Lastern und Bussen lag bei 4,3 Prozent. Als Hauptverkehrsbeziehung ist die Nord-Süd-Fahrtbeziehung, also der Verkehr auf der Werner Straße zwischen Werne und Bergkamen, mit täglich 16.748 Fahrzeugen herausgefiltert worden.

Dementsprechend dürfte es bei den angedachten Sanierungsarbeiten zu längeren Wartezeiten beziehungsweise Umwegen kommen. „Die Maßnahme befindet sich weiterhin auf der Liste der Erhaltungsmaßnahmen der zuständigen Straßenmeisterei“, bestätigte Pressesprecherin Petra Vesper von Straßen.NRW auf Anfrage.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt nach Maßgaben der Priorität und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. „Wann die Fahrbahnsanierung der Kreuzung in Angriff genommen werden kann, darüber kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage getroffen werden“, so die Sprecherin.

Die lärmgeplagten Anwohner können die Situation nur mit passiven Lärmschutzmaßnahmen wie dem Einbau von Schallschutzfenstern verbessern. Diese Aufwendungen können nach Antragstellung des Eigentümers zu großen Teilen erstattet werden.

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