Werne/Lünen. Verärgert verließ Friedrich Mülln am Mittwochmorgen (4. Juni 2025) das Amtsgericht Lünen. Der Folgetermin in der Strafsache gegen den Viehhändler Marko Mecke aus Werne endete bereits nach anderthalb Stunden und damit früher als geplant.
Meckes Anwalt Martin Düerkop misstraute den Gutachten der Staatsanwaltschaft. Daraufhin entschied das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Beatrix Pöppinghaus, die zum Termin geladenen Zeugen – darunter auch Mülln vom Verein „Soko Tierschutz“ – bis auf Weiteres zu entlassen.
Auch in der kommenden Sitzung am 11. Juni werden keine Zeugen vernommen. Stattdessen wird sich das Gericht mit dem Antrag der Verteidigung befassen: Düerkop und sein Mandant lehnen die von der Staatsanwaltschaft Dortmund bestellten Gutachter „wegen Besorgnis der Befangenheit“ ab. An sich hätte die Verteidigung zur Auswahl der Sachverständigen Stellung nehmen dürfen, sei jedoch „zu keinem Zeitpunkt“ seitens der Staatsanwaltschaft beteiligt oder gar informiert worden.
Etwa 30 Minuten lang erläuterte Düerkop seine Zweifel an der Unparteilichkeit der Gutachter. Konkret ging es um Dr. Anja Dirksen und Dr. Tobias Kirschner vom Veterinäramt des Kreises Unna sowie einen ihrer Mitarbeiter, einen Veterinärreferendar. Sie fertigten amtstierärztliche Gutachten zu den Vorgängen in der Viehsammelstelle Werne an, deretwegen Firmenchef Marko Mecke sich derzeit vor Gericht verantworten muss. Diese Gutachten, so Düerkop, seien möglicherweise angreifbar, weshalb er weitere Gutachten fordere.

Der Anwalt argumentierte, dass Sachverständige keine Vorgänge zu begutachten hätten, mit denen sie zuvor im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun gehabt hätten. Genau das sei jedoch bei Dirksen und Kirschner der Fall gewesen. Als Vertreter des Kreisveterinäramts seien sie unter anderem dafür zuständig gewesen, die Einhaltung der Tierschutzgesetze im Kreisgebiet zu überwachen. Also auch in Meckes Viehsammelstelle, an der sich Kirschner beispielsweise nachweislich aufgehalten hätte. Das Veterinäramt sei also von seiner „instanziellen und örtlichen Zuständigkeit“ her involviert gewesen. Zudem sei die Behörde in der Vergangenheit durch den Schächter-Skandal in einem Selmer Schlachthof in ein schiefes Licht geraten. Es könne daher durchaus ein Interesse bestehen, im Fall Mecke ein Gutachten zu erstellen, dass das Kreisveterinäramt nicht in Mitleidenschaft ziehe.
Düerkop kritisierte weiterhin, die Gutachten enthielten Spekulationen und Mutmaßungen. Etwa die Wendungen „Es muss daher angenommen werden“ und „aller Wahrscheinlichkeit nach“, die der Anwalt auf mehreren Seiten ausmachte. Sachverständige hätten sich auf die Darlegung von Fakten und auf wissenschaftliche Schlussfolgerungen zu beschränken. Stattdessen „maßen sich die Gutachter elfmal rechtliche Einschätzungen an“. Derartige Rechtsfragen zu klären sei jedoch allein Sache des Gerichts.
Richterin Pöppinghaus bot Staatsanwältin Jennifer Preyss Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Blick auf den Papierstapel des Schriftstücks vertagte Preyss ihre Antwort auf den nächsten Termin. Das Gericht zog sich zu einer Beratung zurück und entschied, die für diesen und den folgenden Termin geladenen Zeugen zunächst nicht zu hören. Zuerst solle am 11. Juni die Gutachterfrage geklärt werden.