Planfeststellungs-Verfahren zum Ausbau der A1 ist abgeschlossen

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Werne. Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A1 zwischen dem Autobahnkreuz Kamen und der Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne abgeschlossen. Das teilt die Bezirksregierung Arnsberg in einer Presseinformation mit.

Am Donnerstag, 10. Juli 2025, wurde der Planfeststellungbeschluss erlassen. Der rund zehn Kilometer lange Abschnitt kann somit sechsstreifig ausgebaut werden. Außerdem werden Lärmschutzanlagen angelegt und wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie Maßnahmen der Landschaftspflege zum Ausgleich beziehungsweise Ersatz getroffen.

Der Ausbau der A1 sei zwingend notwendig, um den Verkehr wieder sicherer und leichter fließen zu lassen. In diesem Abschnitt werde der Verkehrsfluss durch auf- und abfahrende Fahrzeuge gestört und kann dem hohen Verkehrsaufkommen aktuell nicht mehr gerecht werden. Zudem sei in der Zukunft mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs zu rechnen, heißt es in der Mitteilung.

Der Beschluss des Planfeststellungsverfahrens und alle Unterlagen der Planung liegen ab Dienstag, 29. Juli 2025, bis einschließlich Dienstag, 12. August 2025, in den Städten Bergkamen, Hamm, Kamen und Werne wie auch den Gemeinden Ascheberg und Nottuln aus. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Bezirksregierung einsehbar. Nach diesem Zeitraum gilt der Planfeststellungsbeschluss als allen zugestellt. Innerhalb eines Monats können Klagen dagegen beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Ein Antrag auf das Planfeststellungsverfahren ging im Juni 2019 bei der Bezirksregierung Arnsberg ein. Daraufhin lagen die Pläne dazu vom 16. September 2019 bis einschließlich 15. Oktober 2019 in den oben genannten Städten und Gemeinden zur allgemeinen Einsicht aus. Insgesamt wurden etwa 105 private Einwendungen erhoben und 50 Träger öffentlicher Belange haben Stellung zu dem Vorhaben genommen.

Bei einem Erörterungstermin am Dienstag, 9. April 2024, wurden diese Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten besprochen und erläutert. Als Ergebnis aus diesem Termin wurden die Pläne unter anderem in den Bereichen Naturschutzrecht und Wasserrecht geändert.

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