Geförderter Mietraum an Ovelgönne/ Overbergstraße: Unterlagen einsehbar

Anzeige

Werne. Die Stadt Werne plant die Entwicklung von einer Bebauung mit 13 öffentlich-geförderten Mietreihenhäusern zwischen den Straßen Ovelgönne/Overbergstraße an der Bahnstrecke auf zwei städtischen Grundstücken mit rund 4.000 Quadratmeter. Um die planungsrechtliche Grundlage für die wohnbauliche Entwicklung zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans 2 D – Ovelgönne/Overbergstraße – notwendig.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraph 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Im vereinfachten Verfahren kann von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen werden. Die Planungsunterlagen in Form des Vorentwurfs des Bebauungsplans, der Begründung sowie den zur Zeit vorliegenden Gutachten und Planunterlagen stehen bis einschließlich 10.Dezember 2025 im Internet unter https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne) zur Verfügung. Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein- Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw im Internet einsehbar.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad- Adenauer- Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus. Durch diese Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informiert.

12 Wohneinheiten für Familien mit geringem Budget sollen der Ovelgönne/ Overbergstraße entstehen. Abb.: Stadt Werne
12 Wohneinheiten für Familien mit geringem Budget sollen der Ovelgönne/ Overbergstraße entstehen.

Zusätzlich besteht im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der vorgenannten Auslegungsfrist online über das o.g. Beteiligungsportal der Stadt Werne oder per E Mail an stadtplanung@werne.de abgegeben werden, sind aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich (auch von Kindern und Jugendlichen). Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Weitere Artikel von Werne Plus

Hospizgruppe Werne: Lesung mit Musik „Wenn die Worte fehlen“

Werne. Viele Menschen machen in ihrem Leben immer wieder die Erfahrung, dass sie mit Verlusten (Gesundheit, Arbeitsplatz, Heimat…) konfrontiert werden. Schwerstkranke Menschen, die den...

Kabeldiebstahl auf Firmengelände an der Butenlandwehr in Werne

Werne. Im Zeitraum vom 23.10.2026 bis 26.10.2026 entfernten bislang unbekannte Täter ein Zaunelement von einem Firmengelände an der Butenlandwehr in Werne. Auf dem Gelände...

Witzig-bissiger Bücherstreit: LiteraTurnier wechselt Schauplatz

Werne. Das LiteraTurnier, präsentiert vom Förderverein der Stadtbücherei Werne und Bücher Beckmann, wird am Mittwoch, 18. November, ab 19.30 Uhr wegen des Umbaus der...

Dem Himmel ein Stück näher: Pilgergang zu den Engeln auf dem Friedhof

Werne. Der Förderverein Jakobsweg Werne e.V. lädt am Freitag, 30. Oktober 2026, zu einem besonderen Pilgergang ein. Unter dem Leitgedanken „Zum Paradies mögen Engel...