Sonntag, April 19, 2026

Ovelgönne/ Overbergstraße: Planungen für Mietreihenhäuser liegen aus

Anzeige

Werne. Die Stadt Werne plant die Entwicklung einer Bebauung mit 13 öffentlich-geförderten Mietreihenhäusern zwischen den Straßen Ovelgönne/Overbergstraße an der Bahnstrecke auf zwei städtischen Grundstücken mit cirka 4.000 Quadratmeter.

Um die planungsrechtliche Grundlage für die wohnbauliche Entwicklung zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans 2 D – Ovelgönne/Overbergstraße – notwendig. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Im vereinfachten Verfahren kann von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen werden.

- Advertisement -

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung hat am 3. Februar 2026 beschlossen, die Planungsunterlagen zu veröffentlichen. Die Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung, für die Gutachten und Planunterlagen sowie für die nach Einschätzung der Stadt Werne wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltinformationen sind vom 18.Februar bis einschließlich 17. März 2026 unter folgendem Link abrufbar:

https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne)

Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein- Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw im Internet einsehbar.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad- Adenauer- Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.

Stellungsnahmen zum Bebauungsplan

Die Stellungnahmen zum Bebauungsplan können während der vorgenannten Auslegungsfrist online über das oben genannten Beteiligungsportal der Stadt Werne oder per E-Mail an stdtplnngwrnd abgegeben werden, sind aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich (auch von Kindern und Jugendlichen).

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt.

Anzeige

Weitere Artikel von Werne Plus

„Mann mit dem Hammer“ trifft Willfroth beim Hannover-Marathon

Werne. Am vergangenen Sonntag waren die heimischen LippeRunners mit Carsten Willfroth bei der 34. Auflage des ADAC Hannover Marathons vertreten. Dort traf er gemeinsam...

Nach viralen Social Media Video: Polizei nimmt Hund in Obhut

Dortmund. Anfang dieser Woche kursierte ein Video in den sozialen Medien, welches die Misshandlung eines Hundes zeigt. Die Polizei stellte den Hund am Freitag...

Gratis-Beratung zum energetischen Sanieren startet im Mai

Werne. Ob zu den Themen Wärmepumpe, Dämmung oder Photovoltaik – seit knapp einem Jahr können sich Bürgerinnen und Bürger in Werne einmal monatlich von...

Pickleball soll in Werne neuer Trendsport werden

Werne. Die Outdoor-Saison für Pickleball ist eröffnet. Günter Mertens will den rasanten Trendsport, der vor allem in den USA Kultstatus erlangt hat, auch in...