Samstag, Mai 2, 2026

SPD-Fraktion knöpft sich in Ratsantrag Hundesteuer-Satzung vor

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Werne. Die SPD-Fraktion nimmt sich in einem Haushaltsantrag an den Stadtrat die Hundesteuer vor. In der Ratssitzung am Mittwoch, 18. März 2026, steht das Thema auf der Tagesordnung (17.30 Uhr, Kolpingsaal, Alte Münsterstraße 12).

Gefordert wird ein „rechtssicheres, nachvollziehbares und dauerhaft überprüfbares Verfahren zur Weiterentwicklung der Hundesteuersatzung der Stadt Werne“, heißt es in dem Antrag mit Blick auf die 2.423 Fellnasen, die laut Verwaltung zum Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt gemeldet waren. Sieben von ihnen sind demnach Hunde, die nach dem Landeshundegesetz NRW (§3) als gefährlich eingestuft werden.

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Weil die Hundesteuer seit 2010 unverändert geblieben sei, solle die Verwaltung daher unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung sowie der kommunalen Haushaltslage eine sachgerechte Anpassung vorschlagen, schreibt SPD-Fraktionschef Ulrich Höltmann.

Differenzierung zwischen normalen und gefährlichen Hunden

Die Hundesteuersatzung solle künftig zwischen normalen Hunden und gefährlichen Hunden differenzieren. Ein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde solle vorgesehen werden, um ordnungspolitische Lenkungswirkungen zu entfalten und den erhöhten Verwaltungsaufwand abzubilden.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Im Rahmen der Haushaltsberatungen möge die Verwaltung dem Rat eine transparente Darstellung der erwarteten Einnahmeänderungen vorlegen, die sich aus einer Differenzierung sowie einer allgemeinen Anpassung der Hundesteuer ergebe, schlägt die SPD-Fraktion zum Beschluss vor.

Fünf-Jahres-Check und Anpassung bei Bedarf

Im Fünf-Jahres-Rhythmus solle die Hundesteuersatzung dem Rat der Stadt Werne künftig jeweils erneut vorgelegt werden um zu prüfen, ob die Steuersätze noch sachgerecht seien oder angepasst werden müssten.

Steuerungsinstrument für ordnungspolitische Ziele

Die Hundesteuer sei ein kommunales Steuerungsinstrument, mit dem ordnungspolitische Zielsetzungen verfolgt würden, begründet Höltmann den Antrag. Nach der letzten Anpassung im Jahr 2010 sei sie nicht mehr überprüft oder fortgeschrieben worden.

„In diesem Zeitraum haben sich die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso verändert wie die Anforderungen an Verwaltung und Kontrolle im Bereich der Hundehaltung. Eine Differenzierung zwischen normalen und gefährlichen Hunden ist ordnungspolitisch sinnvoll, da sie sowohl der Gefahrenprävention als auch dem erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Überwachung dieser Tierhaltungen Rechnung trägt“, argumentiert der SPD-Fraktionsvorsitzende.

In vielen Kommunen in NRW werde dieses Instrument bereits angewendet. Eine regelmäßige Überprüfung der Hundesteuersatzung sorge für Transparenz und Planungssicherheit. So könne frühzeitig festgestellt werden, ob Anpassungen erforderlich oder die bestehenden Regelungen weiterhin angemessen seien, heißt es abschließend.

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