Werne. An allen vier Adventssonntagen (29. November, 6.,13., 20. Dezember) und am ersten Sonntag im neuen Jahr (3. Januar) dürfen die Einzelhändler in NRW nachmittags zwischen 13 und 18 Uhr ihre Geschäfte in der Werner Innenstadt öffnen. Das nutzen auch die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Wir für Werne“. Um ein corona-konformes Bummeln, Einkaufen und Verweilen in der weihnachtlich geschmückten Innenstadt zu ermöglichen, werden pro verkaufsoffenem Sonntag aber nur jeweils zwischen zehn und 20 Händler ihre Türen öffnen, hat man beschlossen.
Über die gebotene „AHA-Disziplin“ in Straßen und Geschäften werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit zusätzlichen Kontrollen wachen und an den Wochenenenden in der Innenstadt präsent sein, bestätigte Ordnungsamtsleiterin Kordula Mertens auf Nachfrage von WERNEplus. Voraussichtlich verstärkt durch die Polizei, werden die städtischen Mitarbeiter dafür sorgen, das Maskenpflicht und Abstandsregeln eingehalten und die zulässige Anzahl von Kunden in den Geschäften nicht überschritten werden. Denn entlang der Corona-Schutzverordnung werde man darauf achten, das es zu keinem „unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten“ komme, betonte Mertens. Wie auch zu den sonstigen Öffnungszeiten gelten an den verkaufsoffenen Sonntagen die inzwischen klassischen Corona-Schutzregeln.
An einen besonderen Anlass – wie bisher üblich – sind die Sonntagsöffnungen des Handels in NRW in diesem Jahr laut Verordnung nicht gebunden, über die Teilnahme entscheidet jeder selbst.