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Werne. Nach dem Impfstart in drei Senioreneinrichtungen des Kreises Unna am 27. Dezember stehen jetzt auch die Impfungen in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen St. Katharina (9. Januar) und Antonius in Werne unmittelbar bevor. „Die Einrichtungen können die Impfungen ihrer Bewohner und Mitarbeiter bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) beantragen“, informierte Pressesprecherin Jana Elbert auf Anfrage von WERNEplus zum Prozedere. Die Zuteilung des Impfstoffes liege bei Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, hieß es weiter.

Anke Adebahr, Heimleitung des Seniorenzentrums Antonius, hat am Dienstag (4. Januar) die Anmeldung für den Impftermin inklusive Bestellung der Impfdosen bei der KVWL auf den Weg gebracht. Voraussichtlich Anfang der nächsten Woche rechne sie mit einem Impftermin für die Bewohner und Mitarbeiter der Einrichtung an der Ottostraße, sagte sie auf Nachfrage. 240 Bewohner und Mitarbeiter, das seien rund 90 Prozent, wollen sich gegen das Coronavirus impfen lassen.

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Um die Zahl der Impfwilligen zu ermitteln, musste zuvor Organisatorisches erledigt werden, „Das war sehr aufwändig“, räumte Anke Adebahr ein. Gemeinsam hatten Heim- und Pflegedienstleitung am vergangenen Wochenende pro Person fünf Blätter in doppelter Ausführung (zwecks Dokumentation für die KVWL) ausgefüllt, schilderte Adebahr den bürokratischen Kraftakt. Auch räumlich ist die Impfung, die drei Werner Ärzte vornehmen werden, schon vorbereitet. Per „Einbahnstraße“ sind in einem Impfzimmer die drei Impfstühle erreichbar. In einem zusätzlichen Wartebereich können sich die Geimpften im Beisein der Ärzte dann noch kurz aufhalten. Ob die Impfung an einem Tag stattfinden werde, konnte Adebahr noch nicht sagen. Das hänge auch vom Eintreffen des Impfstoffes im Hause ab. Bei Bedarf stehe für eine sichere Aufbewahrung des Impfstoffes über Nacht ein Kühlschrank bereit, ergänzte sie.

Zu dem Personenkreis mit höchster Priorität zählen laut offizieller Corona-Impfverordnung alle, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Zunächst wird in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftiger Menschen geimpft. Das gilt ebenso für Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, ebenso wie für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen (z.B. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste etc.). Die Zuordnungen zu den verschiedenen Prioritätsgruppen und alle weiteren Informationen finden sich in der Impfverordnung (siehe unten).

Start im Impfzentrum hängt von Verfügbarkeit des Impfstoffs ab

Wann genau das Impfzentrum im Kreis Unna den Betrieb aufnehmen wird, konnte die Sprecherin der KVWL noch nicht sagen. Das hänge von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab, erläuterte sie. Gemäß Impfverordnung werden über 80 jährigen Bürgerinnen und Bürger schriftlich über den Beginn der Impfungen in den Impfzentren informiert. Inwieweit auch für die übrigen mit Priorität zu impfenden Personengruppen eine persönliche schriftliche Information erhalten, ist derzeit noch unklar.

Ebenfalls noch nicht geklärt ist, wann und durch wen Personen geimpft werden könnten, die außerhalb von Pflegeeinrichtungen von ihren Angehörigen betreut werden, und die nicht mobil genug sind, um selbst ein Impfzentrum aufzusuchen. Der Grund liege unter anderem darin, dass der Biontec-Impfstoff zu instabil für eine Lagerung ist. Mit dem Moderna-Impfstoff, der möglicherweise noch in dieser Woche zugelassen werde, habe man dann ein transportables Mittel zur Verfügung, sagte Elbert. Ob die Impfungen für die obige Personengruppe dann von Hausärzten vorgenommen werden können, und ob dann auch die pflegenden Angehörigen gegebenenfalls mitgeimpft werden könnten, sei von der ständigen Impfkommission des RKI noch zu klären, hieß es weiter.

Informationen unter www.kreis-unna.de und www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv/CoronaImpfV.pdf

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