Schneller als Fußgänger: Polizei kontrolliert Schrittgeschwindigkeit

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Werne. Wer am Dienstagmorgen, 11. August, mit dem Auto über die Straße Am Griesetorn in Richtung Innenstadt nicht mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit unterwegs war, könnte ein „Andenken“ der Polizei mit nach Hause genommen haben.

Schrittgeschwindigkeit bezeichnet das Tempo eines gehenden Menschen und liegt meist zwischen vier und sieben Stundenkilometern. In kurzer Zeit haben in Werne gleich mehrere Fahrzeuge dieses Tempo überschritten.

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Die Problematik mit Fahrzeugen, die zu schnell unterwegs sind, ist an der Straße Am Griesetorn alles andere als neu. Offensichtlich glauben trotz eindeutiger Beschilderung viele Verkehrsteilnehmende, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Die Kita Auf dem Berg hat in der Vergangenheit bereits mit Aktionen auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit aufmerksam gemacht.

Die Polizei darf in bestimmten Ausnahmefällen eine Überschreitung der Geschwindigkeit durch puren Augenschein schätzen. „Eine solche Schätzung ist zulässig, wenn es sich um Bereiche handelt, in denen ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist“, erklärt der Leiter der Kreispolizei-Pressestelle, Bernd Pentrop.

Der Polizeihauptkommissar erklärt auf Anfrage, wie die Polizei bei solchen Schätzungen im verkehrsberuhigten Bereich vorgeht: „Wenn die Kollegen vor Ort sehen, dass ein Fahrzeug einen Fußgänger überholt, ist dieses schneller als in Schrittgeschwindigkeit unterwegs.“

30 Euro Verwarngeld

Zumeist wird für zu schnelle Zeitgenossen bei diesen Schätzungen ein Verwarngeld von 30 Euro fällig. Am Dienstag wurden in einer knappen Stunde neun Verstöße erfasst. „Das ist für zwei Beamte, die dort im Einsatz waren, relativ viel“, unterstreicht Pentrop.

Weitere Kontrollen sind nicht nur in diesem Bereich möglich. „Wir schützen damit schwächere Verkehrsteilnehmer, denn überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für Unfälle im Verkehr, deswegen muss man sich immer wieder auf Kontrollen einstellen“, so der Polizeisprecher abschließend.

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