Kontaktpersonen: Kreis passt Vorgehen zur Nachverfolgung an

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Kreis Unna. Viele neue Coronafälle bedeuten eine Vielzahl an Kontakten, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts nachzuverfolgen haben. Das ist auf Dauer nicht mehr leistbar. Deshalb passt der Kreis Unna sein Vorgehen bei der Kontaktpersonennachverfolgung der Entwicklung an und hält sich damit eng an die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Das teilt die Kreis-Pressestelle mit.

„Künftig werden zunächst ausschließlich die Kontakte von Infizierten im häuslichen Umfeld und besondere gefährdete Personen ins Blickfeld genommen“, so Josef Merfels, Leiter des Gesundheitsamts. Als besonders gefährdet gelten Personen ab 70 Jahren, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Patienten mit schweren Erkrankungen und einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf.

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Pflicht: Kontakte selbst informieren

Positiv getestete Personen werden weiter direkt kontaktiert und erhalten Verhaltenshinweise von den derzeit 87 in der Kontaktnachverfolgung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts, heißt es in der Pressemitteilung. Dazu gehöre auch die Pflicht, alle Personen sofort selbst zu unterrichten, zu denen in den letzten vier Tagen vor dem Test und seit dem Test enger persönlicher Kontakt bestanden habe (d.h. zehn Minuten Kontakt, ohne Maske, ohne Abstand von 1,5 Metern).

Als Kontaktperson gilt auch, wer in einem schlecht oder nicht belüftetem Raum über eine längere Zeit mit einem positiv Getesteten war. Grundlage ist die Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes dafür, einzusehen unter www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Welche Regeln gelten? Was bedeutet Quarantäne? Wann muss ich in Quarantäne? Wie lange dauert die Quarantäne? Das hat das Land NRW festgelegt und beantwortet die Fragen auch unter www.land.nrw/corona/faq. PK | PKU

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