Werne. Werne GUTscheine, die im Jahr 2017 ausgestellt wurden, konnten üblicherweise gemäß der gesetzlichen Frist bis zum 31. Dezember 2020 eingelöst werden.
Aufgrund des Lockdowns ab dem 16. Dezember wurde diese Frist einmalig bis zum 31. März 2021 verlängert, um die Möglichkeit der Einlösung über die eigentliche Frist hinaus zu gewährleisten.
Die Werne Marketing GmbH möchte deshalb an dieser Stelle daran erinnern, nochmals die Daten auf älteren Gutscheinen zu überprüfen und schnell alle Gutscheine von 2017 per Click und Meet in den teilnehmenden Geschäften einzulösen.