Geflüchtete aus der Ukraine: Infos für Angehörige

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Kreis Unna. Die Ausländerbehörde Kreis Unna bekommt derzeit viele Fragen von Angehörigen ukrainischer Staatsbürger und weist deshalb auf die aktuell geltenden Regeln hin. Darauf weist die Kreis-Pressestelle hin.

Ukrainische Staatsangehörige können mit biometrischem Pass visumsfrei in die Europäische Union, also auch nach Deutschland, einreisen. Sie dürfen sich drei Monate lang visumsfrei in Deutschland aufhalten, heißt es.

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Und weiter: Nach Ablauf der drei Monate können sie aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Visum bei der Ausländerbehörde für weitere 90 Tage beantragen.

„Das Visum berechtigt allerdings nicht zur Erwerbstätigkeit“, so Sylvia Saddington, Leiterin der Ausländerbehörde. „Auch die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen ist nicht möglich.“

Weitere Möglichkeiten

Eine weitere Möglichkeit für den Aufenthalt im Bundesgebiet sei ein Asylantrag. „Hier käme vorrangig der Antrag auf Gewährung von subsidiärem Schutz nach dem Asylgesetz in Betracht“, so Saddington. Der Antrag muss in Nordrhein-Westfalen bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum gestellt werden.

„Erstmalig in der Geschichte wird zurzeit auf europäischer Ebene darüber verhandelt, die sogenannte ‚Flüchtlingsmassenzustrom-Richtlinie‘ zu aktivieren“, so Saddington, die die Gesetzeslage in der EU beobachtet. „Diese hat das Ziel, die Aufnahme und Schutzgewährung von Flüchtlingen aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten in der EU zu harmonisieren und ermöglicht die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz für bis zu drei Jahre.“

Mehr zur LEA und zur Migration ist unter www.bra.nrw.de/integration-migration zu finden. PK | PKU

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