Samstag, Januar 24, 2026

Geflügelpest in Hamm: Schutz- und Überwachungszone wird eingerichtet

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Kreis Unna/Werne. In einem Putenmastbetrieb in Hamm wurde der Verdacht auf Geflügelpest am Freitag, 26. Dezember 2025, amtlich festgestellt. Der Verdacht wurde vom Chemischen Veterinär Untersuchungsamt (CVUA) Arnsberg bestätigt und die Proben wurden zur weiteren Abklärung zum Referenzlabor (FLI) versendet. Rund 8.000 Puten sind am Samstag bereits getötet worden. Das teilt die Kreis-Pressestelle mit.

Um den betroffenen Betrieb richtet das Veterinäramt Kreis Unna, das auch für das Stadtgebiet Hamm zuständig ist, mit einem Radius von 3,1 Kilometern eine Schutzzone und einem Radius von zehn Kilometern eine Überwachungszone ein. Sie wurden per Amtsblatt am Montag, 29. Dezember, erlassen. Sie betreffen den Kreis Unna, das Stadtgebiet Hamm und den Kreis Soest. 

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Regeln in den Zonen

Im Amtsblatt des Kreises Unna werden auch die zwingend einzuhaltenden Regelungen veröffentlicht, die Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone einhalten müssen. Klar ist: Für alle Geflügelbestände oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten gilt dann die Stallpflicht.

Wer Vögel hält, muss dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Tiere unter Angabe ihrer Nutzungsart melden. Das Veterinäramt ist unverzüglich über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere sind schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

Außerdem herrscht ein Transportverbot: Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand gebracht werden.

Außerdem gelten für Betriebe in den Zonen besondere Hygieneanforderungen.

Die Schutz- und Überwachungszone rund um die betroffenen Gebiete. Grafik: Kreis Unna

Wachsam bleiben

Die Veterinärbehörde des Kreises Unna appelliert an alle Geflügelhalter, auch außerhalb der Restriktionszonen, Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.

In Deutschland ist bisher kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten jedoch wachsam sein: „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten den zuständigen Ordnungsämtern und außerhalb der Dienstzeit der Leitstelle des Kreises Unna und der Stadt Hamm unter Angabe des genauen Fundortes gemeldet werden“, so Dr. Kirschner vom Veterinäramt. „Bürger sollten kranke oder verendete Vögel sowie Wildtiere generell nicht anfassen.“ Ansonsten ist das Veterinäramt unter tiergesundheit@kreis-unna.de oder Tel. 0 23 03 27 15 39 ansprechbar. Außerdem sind alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.

Unter www.lave.nrw.de sind unter dem Suchwort „Geflügelpest“ auch Merkblätter für Halterinnen und Halter zu finden. PK | PKU

INFO

Informationen zur Lage in Hamm sowie weitere Informationen und Anträge zum Herunterladen für Geflügelhalter sind zu finden unter www.kreis-unna.de/Gefluegelpest_Hamm

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