Neuregelung für Osterfeuer kommt – 2023 nach bisherigem Muster

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Werne. Die Osterfeuer 2023 können noch nach den bisherigen Regelungen angemeldet und abgebrannt werden. Eine Neufassung der Verordnung für die Brauchtumsfeuer sei indes schon in Arbeit, teilte Dezernentin Kordula Mertens jetzt im Ausschuss für Soziales, öffentliche Ordnung, Integration und Inklusion mit.

In einer der nächsten Sitzungen soll die Neufassung in dem Gremium auf die Tagesordnung kommen und ab 2024 in Kraft treten. Auch im Ausschuss: Ausbildungsplanung für die Rettungswache.

Sicherlich hätten die Vorbereitungen für die Osterfeuer an vielen Stellen bereits begonnen, sodass eine Umsetzung nach den künftigen Regelungen zu kurzfristig gekommen wäre, erläuterte Mertens im Ausschuss zum Thema Osterfeuer.

Die Brauchtumsfeuer zu Ostern haben eine lange Tradition und sind beliebte Treffpunkte. Auf der anderen Seite belasteten aber auch Feinstaub und Qualm die Luft, würden CO2 und andere Giftstoffe freigesetzt, ordnete die Verwaltung bereits im März in einer Mitteilung zu den Osterfeuern ein. Mit Blick auf den Klima- und Umweltschutz soll deshalb eine Neuregelung erfolgen.

Fortbildung zum Notfallsanitäter

Der Rettungsdienst der Stadt Werne ist rund um die Uhr bereit, um im Ernstfall für die Menschenrettung zur Stelle zu sein. Die beiden Rettungswagen und ein Notarztwagen werden im Rahmen dieses 24-Stunden-Dienstes mit Notfallsanitätern, Rettungssanitätern und Rettungsassistenten besetzt. Das Berufsbild Rettungsassistent läuft 2027 aus. Für die Rettungswache Werne gilt, dass mindestens 70 Prozent der Bediensteten Notfallsanitätern sein müssen.

Um künftig auch genügend Notfallsanitäter in Bereitschaft zu haben, will man mit der Fortbildung zweier Rettungssanitäter aus eigener Kraft personelle Ressourcen schaffen. Denn wie Mertens in dem Gremium betonte, gehören Nachbesetzungen für die Rettungsfahrzeuge zum Alltag. Gründe seien der Ausfall wegen Schwangerschaft unmittelbar nach Feststellung, Krankheitsfälle oder der Wechsel zu anderen Arbeitgebern, erläuterte sie. Das führe dazu, das insbesondere Notfallsanitäter von allen Wachen dringend gesucht würden, heißt es in der Beschlussvorlage.

Während bereits ein Mitarbeiter der Werner Rettungswache seit zwei Jahren zum Notfallsanitäter ausgebildet und 2024 seinen Abschluss machen wird, wollen nun zwei weitere Rettungssanitäter im Rahmen ihrer unbefristeten Arbeitsverträge eine fünf Jahr dauernde, dienstbegleitende Ausbildung zum Notfallsanitäter angehen. Dabei würden sie im Schichtplan so eingesetzt, dass keine gleichzeitige Abwesenheit entstünde. Bei einem Start in 2023 dauere die Ausbildung dann bis 2028.

In der Ausbildungszeit sind die beiden Rettungskräfte mit 7.400 Stunden auf der Rettungswache, 720 Stunden in der Klinik und mit 2280 Stunden in der Schule vertreten. Für die Kosten der Fortbildung sollen im Budgetplan ab 2023 pro Person und über fünf Jahre je 55.000 Euro eingestellt werden, stimmte die Runde dem Beschlussvorschlag zu.

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