Samstag, Juli 27, 2024

Wasserkraft-Anlage in Stockum: „Es erfolgt kein illegaler Betrieb“

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Stockum. Der Fischereiverband NRW fordert schon lange die Stilllegung von kleinen Wasserkraftanlagen. Begründung: Die Schäden an der Fischfauna seien immens, wie wissenschaftliche Studien zeigen würden.

Ins Visier des Fischereiverbandes, der nach eigenen Angaben rund 250.000 Angler in NRW vertritt, ist auch die private Anlage im Mühlengraben, ein Nebenarm der Lippe, in Stockum geraten. Betreiber Christian Rasche wehrt sich im Gespräch mit WERNEplus gegen den Vorwurf, sein kleines Wasserkraftwerk nicht gesetzeskonform zu betreiben. Auch Dr. Michael Detering, der bekanntlich rund um das benachbarte Stockumer Wehr im Hauptarm eine Wasserkraft-Neuanlage plant, betont: „Wer hier von Rechtswidrigkeit spricht, hat das Wasser- und Genehmigungsrecht nicht verstanden.“

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Die Fakten: Der Fischereiverband hat beim Land NRW eine Petition gegen die Altanlage in Stockum gestartet. Der Petitionsausschuss des Landtages hat sich aber parteiübergreifend im März 2022 für den weiteren Betrieb ausgesprochen, daraufhin hat die Interessenvertretung der Angler Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.

„Von den rund 60 Kilowattstunden, die wir erzeugen, benötige ich nur 16 Prozent für meinen Betrieb, die restlichen 84 Prozent werden für die Allgemeinheit ins Netz gespeist. Dafür haben wir schon vor 30 Jahren einen Umweltpreis der Stadt Werne, die genau wie die Bezirksregierung Arnsberg hinter uns steht, gewonnen“, sagt Christian Rasche.

Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt Sprecher Christoph Söbbeler:„Für die 1. Turbine der Altanlage liegt eine Bau- und Betriebsgenehmigung vor. Die Betriebsgenehmigung der 2. Turbine ist ausgelaufen. Ein neuer Genehmigungsantrag wurde bereits gestellt. Typischerweise gelten die Regelungen der bisherigen Betriebsgenehmigung bis zur Erteilung einer neuen Genehmigung weiter. Dies ist bei Wasserkraftanlagen nicht unüblich. Daher muss klargestellt werden, dass kein illegaler Betrieb erfolgt.“

 „Wir befinden uns in Gesprächen, die Anlage zur Gewährleistung des Fischschutzes mit einem neuen Rechen mit 15 Millimeter Stababstand, statt 20 Millimeter, auszustatten.“

Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg

Zum einen sei fraglich, ob für die Turbine 2 überhaupt eine Genehmigung hätte erteilt werden müssen, da der Umfang des erteilten Altrechts auch den Betrieb der Turbine 2 abdeckt. Doch selbst wenn der Betrieb der Turbine 2 derzeit ohne Erlaubnis wäre, führt dies nicht zwingend zur Stilllegung, sondern hat die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Konsequenzen zu entscheiden. Einem Erlaubnisverfahren komme dabei gegenüber einer Stilllegung der Vorrang zu, erläutert Söbbeler.

 „Wir befinden uns in Gesprächen, die Anlage zur Gewährleistung des Fischschutzes mit einem neuen Rechen mit 15 Millimeter Stababstand, statt 20 Millimeter, auszustatten“, sagt der Sprecher der Bezirksregierung. „Es hat etwas länger gedauert, aber nun ist der Rechen fertig. Ich bin mir sicher, dass wir in Sachen Betriebsgenehmigung bald Vollzug melden können“, bestätigt Christian Rasche.

Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energiegewinnung aus regenerativen Quellen stünden zudem im überragenden öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Die vom Landesfischereiverband gerichtlich gefordert Stilllegung betrachtet die Bezirksregierung daher „zum jetzigen Zeitpunkt als unverhältnismäßig“. In diesem Sinne habe auch der Petitionsausschuss im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu bedenken gegeben, dass durch eine sofortige Stilllegung der Anlage für die Durchgängigkeit des Gewässers insgesamt nichts gewonnen werde, allerdings eine jährliche Stromerzeugung von vielen Kilowattstunden unmittelbar verloren ginge, heißt es weiter.   

„Tote Fische durch die Anlage gibt es im Mühlengraben nicht.“

Christian Rasche, Betreiber der Wasserkraftanlage in Stockum

Derzeit wird geprüft, ob das benachbarte Stockumer Wehr auf der Lippe dauerhaft zu erhalten ist oder die Stauhöhe zugunsten der Erreichung Ziele der Wasserrahmenrichtlinie abgesenkt oder ganz entfallen soll. „Vor einer endgültigen Entscheidung dürfte dem Betreiber der bestehenden Wasserkraftanlege kaum zumutbar sein, umfangreiche Investitionsmaßnahmen zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit durchzuführen“, stellt Christoph Söbbeler weiter fest.

Christian Rasche pflegt übrigens zum benachbarten Angelverein ein gutes Verhältnis. „Man hilft sich untereinander. Und auch die Angler, die an meiner Wasserkraftanlage ihrem Hobby nachgehen, haben sich bei mir noch nie beschwert. Tote Fische durch die Anlage gibt es im Mühlengraben nicht“, bemerkt der Betreiber.

Ein Artikel über die geplante neue Wasserkraftanlage in Stockum und deren Widerstände finden Sie hier.

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